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63 Mio. Euro an Forderungen nach Kika/Leiner-Konkurs anerkannt

Nach dem Kika/Leiner-Konkurs wurden bisher 63 Mio. Euro an Forderungen anerkannt.
Nach dem Kika/Leiner-Konkurs wurden bisher 63 Mio. Euro an Forderungen anerkannt. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Im Insolvenzverfahren von Kika/Leiner hat Masseverwalter Volker Leitner Forderungen in Höhe von 63 Millionen Euro anerkannt. Bisher haben etwa 2.400 Gläubiger Forderungen über insgesamt 316 Millionen Euro angemeldet.
Großteil der Kika/Leiner-Mitarbeiter gekündigt
Das wird aus den Kika/Leiner-Standorten

Nach dem Konkursantrag schloss die Möbelkette Kika/Leiner im Januar die verbleibenden 17 Standorte in Österreich, was 1.350 Mitarbeiter betraf. Mitarbeiter mit längeren Kündigungsfristen stehen erst im Sommer ohne Gehalt da. Laut Gewerkschaft GPA sind etwa zwei Drittel der Kika/Leiner-Mitarbeiter seit über fünf Jahren im Unternehmen. Forderungen von Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnis kürzlich endete, sind noch nicht im aktuellen Stand erfasst. Daher wird erwartet, dass die Gesamtverbindlichkeiten in den kommenden Wochen deutlich steigen werden, so der AKV.

Möbelhäuser-Eigentümer und Republik Österreich als Großgläubiger von Kika/Leiner

Bestritten hat der Insolvenzverwalter auch die Forderungen der Supernova-Gruppe als Eigentümer und Vermieter der Kika/Leiner-Möbelhäuser in Höhe von rund 190 Mio. Euro. "So laufen mit der Supernova-Gruppe bereits intensive Verhandlungen, um eine außergerichtliche Lösung betreffend der aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Mietverhältnisse angemeldeten Schadenersatzforderungen zu erzielen", berichtete der Kreditschutzverband KSV1870 in einer Aussendung. Mit Forderungen in Höhe von rund 29 Mio. Euro sei die Republik Österreich ein weiterer Großgläubiger im Kika/Leiner-Insolvenzverfahren. Außerdem hätten rund 1.260 Kundinnen und Kunden der Möbelkette als Anzahlungsgläubiger Forderungen angemeldet. Gläubiger deren Forderungen bestritten werden, haben die Möglichkeit Unterlagen nachzureichen oder als letzte Möglichkeit eine Feststellungsklage einzubringen, wie der Gläubigerschutzverband Creditreform erklärte. Die Bestreitungsfrist sei vom Gericht mit drei Monaten festgelegt worden.

Nach Kika/Leiner-Konkurs: Quote für Gläubiger noch offen

Wie viel Geld die Gläubiger im Kika/Leiner-Konkursverfahren zurückbekommen werden, ist derzeit offen. "Aus heutiger Sicht ist es jedoch nicht unrealistisch, dass die Gläubiger bei Beendigung des Verfahrens eine zumindest im unteren zweistelligen Prozentbereich befindliche Quotenzahlung erhalten werden", sagte Karl-Heinz Götze vom KSV1870.

(APA/Red)

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