Die 62-Jährige hatte den Pensionisten in einem Gasthaus kennengelernt und Gefallen an ihm gefunden. Wie sich herausstellte, war die Begeisterung allerdings einseitig. Denn alle Briefe, Anrufe und sonstige Versuche, mit dem Mann in Kontakt zu treten, nützten nichts. “Er wollte nie eine Beziehung führen mit Ihnen”, stellte Richterin Elisabeth Juschitz fest. Das ärgerte die Angeklagte derart, dass sie ihren Unmut auf Parkbänken, Straßenschildern und dem Auto des Pensionisten mit Lackstift kundtat.
Doch mittlerweile hat die 62-Jährige ihr Verhalten geändert: “Ich habe genug von ihm, er ist ein schlechter Mensch und ein Alkoholiker”, meinte sie. Zum Beweis legte die Beschuldigte dem Gericht Fotos vor, die den Mann in einem Gasthaus mit einem Bier zeigten. “Bier trinken darf man in Österreich bis zum Umfallen, das ist nicht verboten”, meinte die Richterin dazu.
Die Stalkerin wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, ins Gefängnis muss sie nicht, die fünf Monate Haft wurden bedingt verhängt: “Aber wenn Sie sich den Nächsten suchen und weiter machen, dann gehen Sie in den Häf’n, dann ist Schluss mit lustig”, erklärte die Richterin in aller Deutlichkeit. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.