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62-Jährige nach Mordversuch in NÖ Pflegeheim in Anstalt eingewiesen

In einem Pflegeheim in NÖ kam es zu dem Zwischenfall
In einem Pflegeheim in NÖ kam es zu dem Zwischenfall ©BilderBox.com (Sujet)
Am Landesgericht St.Pölten hat am Dienstag ein Prozess gegen eine 62-Jährige mit einer Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Sie soll im Juni in einem NÖ Pflegeheim versucht haben, eine bettlägerige Mitbewohnerin zu töten, in dem sie deren Kopfpolster anzündete.
Der Vorfall im Pflegeheim

Das Urteil ist rechtskräftig. Die 62-Jährige war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig.

62-Jährige unzurechnungsfähig

Das von der Vorsitzenden Andrea Humer verkündete Urteil beruhte auf dem Wahrspruch der Geschworenen, die einstimmig das Vorliegen eines versuchten Mordes, einer versuchten Brandstiftung und der Unzurechnungsfähigkeit bejahten.

Laut Staatsanwalt Patrick Hinterleitner hatte die 62-Jährige am 12. Juni 2014 gegen 23.30 Uhr ihr Zimmer verlassen, um sich in jenes der bettlägerigen Mitbewohnerin zu begeben. Dort soll sie deren Kopfpolster entzündet haben.

Kopfpolster in Pflegeheim angezündet

Durch eine Videoüberwachung wurde festgehalten, dass die Betroffene nach etwa 40 Sekunden wieder den Raum verließ. Kurz danach habe der Brandmelder Alarm geschlagen, so Hinterleitner. Schon im Vorfeld habe es ähnlich gelagerte Vorfälle gegeben, wie einen brennenden Rollstuhl oder ein brennendes Nachthemd vor der Tür eines anderen Patienten, führte er weiter aus. Aufgrund der Unzurechnungsfähigkeit der 62-Jährigen beantragte der Staatsanwalt daher ihre Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

“Das ist alles gelogen”, sagte die 62-Jährige. Es sei ein Unfall gewesen. Sie habe die Frau schreien gehört, sei auf ihr Zimmer gegangen und habe dort, da es dunkel war, ein Taschentuch angezündet, gab sie in ihrer zum Teil sehr schwer verständlichen Aussage wieder. Ihr Pflichtverteidiger Christian Reiter verwies in seinem Eröffnungsplädoyer jedoch auf den Polizeibericht, in dem die 62-Jährige das Inbrandsetzen zugegeben hatte. Daran gebe es nichts zu rütteln. Genauso wenig wie an dem Faktum, dass die Frau zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei.

Zeugen bestätigen Vorfälle bei Prozess

Als Zeugen sagten sechs Mitarbeiter des Pflegeheims aus. Sie schilderten u.a. nochmals die Vorgänge in der besagten Nacht. Der Kopfpolster der bettlägerigen Patientin sei in Flammen gestanden und die Frau mitten drin gelegen, hieß es. Man habe versucht, den Brand umgehend mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Fast alle der erschienenen Zeugen bestätigten, dass es schon davor einige weitere Brandfälle gegeben hätte.

Mehrmals in psychiatrischer Behandlung

An welcher Form von Geisteskrankheit die Betroffene leidet, war auch für den Gerichtspsychiater nicht leicht festzustellen. Die grundsätzliche Einstufung sei schwierig, sagte Dietmar Jünger. Fakt sei, dass sich die 62-Jährige bereits mehrmals in psychiatrischer Behandlung befand, u.a. im Otto-Wagner-Spital oder Donauspital in Wien. Dort habe man auch eine paranoide schizophrene Erkrankung diagnostiziert.

Derzeit weise die Betroffene eine “massiv reduzierte Kritikfähigkeit” und eine “weitgehende Unfähigkeit über ihr Handeln als solches zu reflektieren” auf. Zudem nehme ihre “Impulsivität” ein Ausmaß an, dass sie ihre Handlungen nicht anpassen könne. “Eine Unfähigkeit ist daher gegeben”, so der Gerichtspsychiater.

Pensionistin wollte “schlimm” sein

In den Gesprächen habe die Frau betont, dass sie “schlimm” sein wollte, um aus dem Pflegeheim, in dem sie sich nicht wohlgefühlt hätte, geworfen zu werden. Hinsichtlich einer Gefährlichkeitsprognose merkte Jünger an, dass die Frau keine Krankheitseinsicht zeige – diese sogar “völlig fehlend” sei – und es daher keine Alternative zur Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gebe.

Bei dem Vorfall am 12. Juni hatte die bettlägerige Mitbewohnerin laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk schwere Verbrennungen dritten Grades im Bereich des Halses, Schulter, Nackens und linken Rückens erlitten. Rund zehn Prozent der Körperoberfläche sei verbrannt worden. Zudem kam eine Keiminfektion der Patientin hinzu, weswegen ihr Gesundheitszustand vorübergehend lebensbedrohlich wurde. Mittlerweile habe sich das Opfer “relativ gut erholt”, weise aber ein “ausgedehntes Narbenareal” im besagten Bereich auf, so Denk.

(apa/red)

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