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56-Jähriger soll Aufenthaltstitel verkauft haben: Prozess in NÖ

Der Hauptbeschuldigte soll damit rund 82.000 Euro eingenommen haben.
Der Hauptbeschuldigte soll damit rund 82.000 Euro eingenommen haben. ©APA (Sujet)
Ab heute muss sich ein 56-jähriger Ex-Beamter wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Neben ihm gibt es noch 50 weitere Beschuldigte.

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am 9. Oktober ein Schöffenprozess um den mutmaßlichen Verkauf von Aufenthaltstitel begonnen. Hauptangeklagter ist ein 56-jähriger mittlerweile suspendierter Beamter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Ihm werden Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Neben dem Niederösterreicher gibt es 50 weitere Beschuldigte.

Prozess um verkaufte Aufenthaltstitel in Wiener Neustadt

Angeklagt wurden drei mutmaßliche Vermittler und 47 Personen, die Aufenthaltstitel erhalten haben sollen - unter ihnen 29 Kosovaren. Sie sollen teilweise als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter agiert haben. Nach Angaben seines Verteidigers bekennt sich der 56-Jährige teilschuldig, räumt den Amtsmissbrauch ein, bestreitet jedoch die Bestechlichkeit.

Der Niederösterreicher war laut Anklage bis September 2016 als Beamter im Koordinationsbüro des BFA in der Außenstelle Traiskirchen tätig. Der Geschäftsverteilung nach war der Mann zwar für die Bearbeitung von Aufenthaltsakten nicht unmittelbar zuständig, er verfügte aber über alle Berechtigungen - insbesondere jene hinsichtlich der EDV. Die eingeräumte Befugnis soll der 56-Jährige ausgenutzt haben, indem er ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz erteilte. Dabei soll Geld geflossen sein, der Erstangeklagte soll Eurobeträge in bis zu fünfstelliger Höhe verlangt haben.

Akten bei Hausdurchsuchung gefunden

Insgesamt soll der Hauptbeschuldigte so rund 82.000 Euro eingenommen haben - jenen sogenannten Fehlbetrag, den der 56-Jährige von 2007 bis Ende 2016 aufgrund von Spielsucht verloren haben soll. Dass dieser Betrag aus dem Erwerbseinkommen des Erstangeklagten stammt, sei nicht anzunehmen, da seit 2014 ein Schuldenregulierungsverfahren über dessen Vermögen anhängig sei, heißt es in der Anklage.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung des Erstangeklagten Akten mit den entsprechenden Aufenthaltstitel-Anträgen gefunden. Für den Verbleib dieser Schriftstücke in der Privatwohnung gab es laut Anklageschrift "keine dienstliche Notwendigkeit". Es sei daher naheliegend, dass der Mann die Akten "im Wissen um die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen" vor dem Zugriff von Kollegen oder der Dienstaufsicht "verbergen wollte".

Urteil im Dezember erwartet

Die mutmaßlichen Hauptvermittlerin, eine 64 Jahre alte Bosnierin, soll gegen Geld den Kontakt zu dem Beamten hergestellt und teilweise auch Unterlagen entgegengenommen haben.

Die Zweitangeklagte muss sich wegen Beteiligung am Amtsmissbrauch und wegen Bestechung verantworten. Ihr und dem Hauptbeschuldigten drohen im Fall einer Verurteilung jeweils Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Geplant sind in Summe 16 Verhandlungstage. Das Verfahren soll am 18. Dezember beendet werden.

(APA/Red)

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