AA

52-Jähriger tötete Freundin

Der Schwursenat fällte heute den Schuldspruch wegen Mordes - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess endete mit einer klaren Entscheidung: Friedrich S. wurde wegen Mordes zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nur einer der acht Laienrichter hatte gegen einen derartigen Schuldspruch gestimmt. Der Angeklagte, der zum Abschluss des Beweisverfahrens die Geschworenen noch dringend zu “Objektivität” gemahnt hatte, erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

“Ich habe wirklich nicht die Absicht gehabt, sie zu verletzen! Ich dachte mir nie, dass es so weit kommt, dass sie tot ist”, hatte Friedrich S. in seinem Schlussappell erneut beteuert – vergebens. Auch sein Verteidiger fand kein Gehör. Anwalt Helge Doczekal im Plädoyer: “Es kann durchaus möglich sein, dass er es gar nicht gemerkt hat, wie die Klinge in ihren Körper eingedrungen ist!” Der Verteidiger verwies dazu auf den Umstand, dass S. zum Tatzeitpunkt nachweislich 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte.

Staatsanwalt Willibald Schors zeigte sich hingegen bis zuletzt davon überzeugt, dass der Angeklagte den Tod seiner Freundin sehr wohl in Kauf genommen hat. Eine Notwehrsituation, so resümierte Schors, sei jedenfalls nicht vorgelegen. Um die Frau am Ergreifen des Messers zu hindern, hätte ein “Steßa” (ein Stoß, Anm.) genügt, meinte Schors, der ebenfalls noch keine Rechtsmittel-Erklärung abgegeben hat.
(30.08.1999)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • 52-Jähriger tötete Freundin
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.