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500 Euro Finderlohn verlangt - Prozess

38-jährige Wienerin fand auf einer Toilettenanlage im Vienna Twin Towser eine Tasch mit Reisepass und Führerschein - die Frau verlangte vom Besitzer 500 Euro Finderlohn und wurde vor Gericht gestellt - Freispruch.

Wegen versuchter Erpressung musste sich am Montag eine 38-jährige Wienerin im Straflandesgericht verantworten. Sie hatte am 7. Februar auf einer Toilettenanlage im Vienna Twin Tower am Wienerberg eine kleine Ledertasche eines Mannes gefunden, in der sich unter anderem sein Reisepass und der Führerschein befanden. Weil sie in seinem Büro anrief – die Nummer entdeckte sie auf seinen Visitkarten – und in weiterer Folge einen Finderlohn von 500 Euro verlangte, wurde die Hausfrau angezeigt und vor Gericht gestellt.


„Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Ich frage mich, ob die Polizei nichts Besseres zu tun hat“, stellte dort Richterin Minou Factor fest. Die Angelegenheit sei von der Exekutive „unnötig aufgebauscht“ worden. Da die Richterin keinen Hinweis auf eine strafbare Handlung feststellen konnte, wurde die Frau freigesprochen.


Vom moralischen Gesichtspunkt her war ihr Vorgehen allerdings nicht unbedingt „astrein“: Als sich der Mann bei ihr meldete – sie hatte in seinem Büro ihre Nummer hinterlassen – und sie fragte, wie viel sie für die verschwundenen Dokumente verlange, dämmerte ihr, dass man daraus Kapital schlagen könne.


„Ich hab’ 500 gesagt. Als kleines Dankeschön, sozusagen. Als Finderlohn. Ich hab’ nicht gewusst, wie viel ich verlangen kann. Mit 300 wär’ ich auch zufrieden gewesen“, erklärte die allein erziehende Mutter unter Verweis auf ihre drei minderjährigen Kinder und ihren nicht vorhandenen Job.

“Hineinreiten einer unbescholtenen Bürgerin”


Der Mann schaltete jedoch die Polizei ein, die das weitere Vorgehen generalstabsmäßig plante: Die Frau wurde zwecks Übergabe der Dokumente in eine Bäckerei bestellt, nachdem sie der Mann auf Geheiß der Polizei noch drei Mal angerufen und immer wieder ersucht hatte, ihre Forderung noch näher zu präzisieren. Die Richterin bezeichnete diese Taktik als „Hineinreiten einer bisher unbescholtenen Bürgerin“.


Bei dem Treffen lagen dann heimlich zwei Polizisten auf der Lauer. Als die Hausfrau nicht sofort die Papiere hergeben wollte, sondern den erhofften „Finderlohn“ ansprach, schritten die Beamten ein, nahmen ihre Daten auf und schrieben im Kommissariat ihre Anzeige.


Die Hausfrau bedankte sich für den Freispruch und gab immerhin kleinlaut zu, doch ein wenig übertrieben zu haben: „Also ich weiß, es war schon ein bisschen viel verlangt. Ich hätt’ das Geld halt brauchen können.“

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