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50. Tag im Grasser-Prozess stand im Zeichen des Schweigens

Nach Meischberger hat auch Grasser die Fragen der Staatsanwälte nicht beantwortet.
Nach Meischberger hat auch Grasser die Fragen der Staatsanwälte nicht beantwortet. ©APA/ROLAND SCHLAGER/APA-POOL
Am Donnerstag gab sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im 50. Verhandlungstag des Buwog-Prozesses schweigsam, denn er machte vom Recht auf Entschlagung Gebrauch. Als Begründung nannte er, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn einseitig und rechtswidrig geführt hätte.

Der 50. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere verlief heute äußerst zäh. Nachdem Richterin Marion Hohenecker die Befragung von Grasser abgeschlossen hatte, war die Anklagebehörde am Wort – im wahrsten Sinne des Wortes, denn der Ex-Minister machte von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch und beantwortete so gut wie keine Frage.

Dies hatte zuvor auch schon der Zweitangeklagte, der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker und Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger, so gehandhabt. Grasser begründete seine Schweigsamkeit damit, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn einseitig und rechtswidrig geführt hätte.

Grasser beantwortete die Fragen der Staatsanwaltschaft nicht

Die Oberstaatsanwaltschaft nutzte trotzdem ihre Fragerecht, um auf – ihrer Meinung nach – Ungereimtheiten hinzuweisen. Dabei kam heute durchaus Interessantes zur Sprache. Etwa, dass der mitangeklagte Immobilienmakler Ernst Karl Plech laut Lehman-Brothers-Unterlagen im Lenkungsausschuss zum Buwog-Verkauf saß, also faktisch im engeren Entscheidungskreis.

Genauso schweigsam wie bei der Staatsanwaltschaft war Grasser dann auch bei der Befragung durch den Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo. Der Ex-Minister hielt dazu fest, dass er weder die Schadenersatzforderung der beim Buwog-Verkauf unterlegenen CA Immo von 200 Mio. Euro noch der Republik und der siegreichen Immofinanz anerkennt. Die beiden Letzteren fordern die 9,6 Mio. Euro schwere Provision beim Verkauf der Buwog an die Immofinanz von Grasser und weiteren Angeklagten zurück.

Grasser nahm Eurofighter- aber keine Buwog-Akten mit

Johannes Lehner, Rechtsvertreter der CA Immo, begann seine Befragung mit einem Zitat aus dem “Watergate”-Skandal: “Follow the Money” (Folge dem Geld, Anm.). Er will mit “Zahlen, Daten und Fakten” beweisen, dass Geld illegal an Grasser geflossen ist – was dieser bestreitet. Ganz wollte ihm das aber nicht gelingen, den Richterin Hohenecker wies mehrmals seine Fragen zurück, des Weiteren gab es immer wieder Einwände der Verteidiger gegen Akten und E-Mails, die Lehner vorlegen wollte – was zur Folge hatte, dass vom Richtersenat jeweils im Einzelfall entschieden wurde, welche Akten verwendet werden dürfen – was zur mehreren Verhandlungsunterbrechungen führte.

Trotz der Schweigsamkeit von Grasser ergab sich an einer Nebenfront doch Interessantes. Grasser hat bei seinem Ausscheiden aus dem Amt als Finanzminister der Republik keine Unterlagen zur Bundeswohnungsprivatisierung mitgenommen, allerdings sehr wohl Akten zu einem anderen brisanten Thema. “Ich habe einige Unterlagen zu den Eurofighter-Anschaffungen mitgenommen, weil damals schon klar war, dass es ein umstrittenes Thema war”, sagte er. Aber zu den Bundeswohnungen habe er mehr als fünf Jahre danach – die Privatisierung war 2004 – keinerlei Akten gehabt.

Der Prozess wird nächsten Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fortgesetzt.

(APA/Red)

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