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50 Fußfesseln von 2010 bis 2019 nach Sexualdelikten vergeben

Eine Fußfessel ist ein verzichtbares Accessoire.
Eine Fußfessel ist ein verzichtbares Accessoire. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Seit 2010 wurden nach Sexualdelikten in 50 Fällen Fußfesseln verwendet. Fünf der Verurteilten laut waren Anfragebeantwortung weiblich, 39 waren österreichische Staatsbürger.

Im Zeitraum von 2010 bis 2019 haben 50 verurteilte Sexualstraftäter wegen minder schwerer Delikte unter ganz genau definierten Auflagen eine elektronische Fußfessel erhalten. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor. Fünf der Verurteilten waren laut Angaben aus dem Justizministerium weiblich, 39 der 50 österreichische Staatsbürger.

In der Beantwortung von parlamentarischer Anfragen des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christian Lausch hielt Zadic fest, dass es im abgefragten Zeitraum viermal zum Widerruf des elektronisch überwachten Hausarrests kam. Zweimal war der Grund eine (neuerlich) strafbare Handlung, einmal ein positiver Alkoholtest. In einem Fall wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien eine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Fußfessel frühestens nach der halben Haftstrafe

Zu den speziellen Sicherheitsvorkehrungen heißt es in der Anfragebeantwortung, dass diese ausschließlich mittels satellitenunterstützter elektronischer Überwachung, sprich GPS-Überwachung, stattfindet. Der Bewegungsradius der zu überwachenden Personen werde durch die Festlegung von "Ausschlusszonen" (geografische Bereiche mit Betretungsverbot) und "Einschlusszonen" (geografische Bereiche mit verpflichtender Anwesenheit) zusätzlich eingeschränkt und überwacht. Gewährleistet sei diesbezüglich auch eine Höhenüberwachung, wie sie beispielsweise in einem mehrstöckigen Haus gegeben ist.

Der Vollzug einer elektronischen Fußfessel komme erst dann in Betracht, wenn die betroffene Person die Hälfte der dafür verhängten Freiheitsstrafe, zumindest aber drei Monate, verbüßt hat. Diese Mindeststrafzeit gilt laut Ministerium auch für Jugendliche und junge Erwachsene. Um in die Vollzugsform zu kommen, ist dem Opfer zwingend Gelegenheit zur Äußerung über den beantragten elektronisch überwachten Hausarrest zu geben. Diese Äußerungen sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, sofern sie rechtliche Relevanz besitzen.

Fußfessel-Zahlen seit Jahren stabil

Die Zahlen bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel insgesamt sind in Österreich seit Jahren stabil. 2014 waren es 765 Fälle, 2018 dann 898 Fälle. Die Kosten dafür betragen im Durchschnitt pro Tag 22 Euro. Ein Haftaufenthalt kostet den österreichischen Staat hingegen pro Tag im Durchschnitt rund 127 Euro. Am häufigsten wurde die elektronische Fußfessel bisher nach Verurteilungen wegen Betruges und nach Verurteilungen wegen Diebstahls angewendet.

(APA/red)

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