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5 Monate bedingt für Fahrerflucht

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Ein Staubsaugervertreter ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Grund: Fahrerflucht bei einer Polizeikontrolle.

Der Mann war am frühen Morgen mit seinem Pkw in der Operngasse in eine Fahrzeugkontrolle geraten, da er alkoholisiert war, zog er es vor, aufs Gaspedal zu steigen. „Mir ist plötzlich eingefallen, dass ich heimfahren möchte“, gab er nun vor Richterin Daniela Setz zu Protokoll.

Den Polizisten war der Pkw aufgefallen, weil vorne die Nummerntafel fehlte. Man hielt den 37-Jährigen an, der zunächst auch gehorchte. Er brachte das Auto zum Stehen, setzte sich auf den Beifahrersitz und ließ einen Uniformierten lallend wissen: „Mir ist gar nicht gut.“

„Ich hab’s schon gerochen. Ich hab gleich gewusst, was los war“, erinnerte sich dieser im Landl. Umso überraschender die Reaktion des angeheiterten Lenkers: Plötzlich schwang sich dieser wieder hinters Lenkrad, verriegelte sämtliche Fahrzeugtüren, startete den Wagen und gab Vollgas, wobei er einen Polizisten um ein Haar nieder gestoßen hätte.

„Soweit ich gesehen hab, ist dem eh nix passiert“, bemerkte der Staubsaugervertreter, der in weiterer Folge mit bis zu 90 Stundenkilometern die Wienzeile entlangbrauste. Die ihn verfolgende Funkstreife, die Verstärkung angefordert hatte, holte ihn erst ein, als er gegen ein geparktes Fahrzeug krachte. Mit dem Urteil zeigte sich der Mann einverstanden.

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