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47-Jähriger wollte Touristen vor Wiener U-Bahn stoßen: Einweisung

Psychisch Kranker wollte Touristen vor U-Bahn stoßen: Einweisung
Psychisch Kranker wollte Touristen vor U-Bahn stoßen: Einweisung ©Wiener Linien/ Johannes Zinner
Ein psychisch Kranker, der am 30. April 2014 in der U-Bahn-Station "Neubaugasse" versucht hatte, einen russischen Touristen ohne ersichtlichen Grund auf die Geleise zu stoßen, ist am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Mann wollte Touristen vor U stoßen
Zwischenfall in der U3-Station

Wäre der 47-Jährige infolge seiner schweren psychischen Erkrankung – er leidet an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie – nicht zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig gewesen, wäre ihm die Tat als versuchter Mord zugerechnet worden.

Mann wollte Touristen vor U-Bahn stoßen

Der Mann war mit Anlauf und voller Wucht gegen einen Russen gelaufen, der gemeinsam mit zwei Landsleuten auf die U-Bahn wartete. Dann versuchte er, den Touristen in den Schacht zu stoßen. “Es ist ihm nur deshalb nicht gelungen, weil der Mann von massiger Statur war”, betonte Staatsanwältin Iris Braitenberg-Zennenberg. Die U-Bahn wäre zwei Minuten später eingefahren.

Der 47-Jährige, der in New York studiert und später in Wien jahrelang bei der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA gearbeitet hatte, zeigte sich in der Verhandlung krankheitsuneinsichtig. Zuletzt soll er die ihm verschriebenen Medikamente nicht mehr eingenommen haben, da er diese als “Gift” einstufte, welches ihm schade.

47-Jähriger wird eingewiesen

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith empfahl dringend, den Akademiker in eine geschlossene Anstalt einzuweisen. Die Kombination aus einer “höhergradigen Abartigkeit außerhalb der Norm” und einer leichten Irritierbarkeit und Kränkbarkeit mache es erforderlich, “dass er in einem strukturierten, straffen Setting behandelt wird”. Gegen die Einweisung legte der Rechtsvertreter des 47-Jährigen Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Entscheidung des Schwurgerichts (Vorsitz: Stefan Apostol) ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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