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46.468 Mal wurde Ja gesagt: Zahl der Eheschließungen 2018 gestiegen

2018 wurden 1.487 Ehen mehr als 2017 geschlossen.
2018 wurden 1.487 Ehen mehr als 2017 geschlossen. ©pixabay.com (Sujet)
Laut Statistik Austria wurden 2018 insgesamt 46.468 Ehen geschlossen. Damit wurden um 1.487 Mal öfter geheiratet als 2017. Außerdem wurden 464 eingetragene Partnerschaften geschlossen.

2018 wurden laut endgültigen Ergebnissen von Statistik Austria insgesamt 46.468 Ehen geschlossen, um 1.487 bzw. 3,3 Prozent mehr als 2017. Mit 464 eingetragenen Partnerschaften gab es 2018 um 65 bzw. 12,3 Prozent weniger Begründungen eingetragener Partnerschaften als im Jahr davor.

Gesmatscheidungsrate war 2018 gleich hoch wie 2017

Insgesamt 16.304 Ehen wurden 2018 rechtskräftig geschieden, um 0,8 Prozent mehr als im Jahr davor. Zugleich wurden 98 eingetragene Partnerschaften aufgelöst, zwei mehr als 2017 (plus 2,1 Prozent). Die Gesamtscheidungsrate war 2018 mit 41 Prozent gleich hoch wie 2017.

Bei 69,3 Prozent der Hochzeiten war es für beide Partner die erste Ehe (2017: 69,1 Prozent). Das mittlere Erstheiratsalter der Männer lag 2018 bei 32,8 Jahren, jenes der Frauen bei 30,6 Jahren - beides geringfügig höher als im Vorjahr (2017: Männer 32,7; Frauen 30,4).

Wien: 1,3 Prozent mehr Eheschließungen als 2017

In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Vorarlberg (minus 0,3 Prozent), wurden 2018 mehr Ehen geschlossen als im Jahr davor. Die deutlichsten relativen Anstiege wurden dabei in Tirol (plus 5,6 Prozent) und in Niederösterreich (plus 5,1 Prozent) verzeichnet, gefolgt von der Steiermark (plus 4,3 Prozent), dem Burgenland (plus 4,1 Prozent), Kärnten (plus 3,4 Prozent) und Oberösterreich (plus 3,2 Prozent). Geringere Zuwächse bei der Zahl der Eheschließungen wurden in Salzburg (plus 2,4 Prozent) und in Wien (plus 1,3 Prozent) registriert.

Der höchste Anteil beiderseitiger Erst-Ehen wurde mit 75,4 Prozent in Tirol verzeichnet, der niedrigste im Burgenland, wo nur 62,3 Prozent der beiden künftigen Ehepartner vor der Eheschließung ledig waren, wie Statistik Austria am Mittwoch berichtete. Am jüngsten bei ihrer ersten Eheschließung im Jahr 2018 waren Männer mit 32,2 Jahren in Wien und Frauen mit 30,0 Jahren in Niederösterreich. Am ältesten waren erstmalig heiratende Brautleute in Kärnten (Männer: 34,3 Jahre, Frauen: 32,0 Jahre).

2018: 19.467 nachträgliche Eheschließungen

Die nachträgliche Eheschließung ihrer Eltern betraf 2018 insgesamt 19.467 gemeinsame voreheliche Kinder, pro geschlossener Ehe mit Kindern im Durchschnitt 1,44 Kinder aller Altersstufen. Die höchste durchschnittliche Kinderzahl pro geschlossener Ehe wurde dabei mit 1,50 in Kärnten, die niedrigste mit 1,30 im Burgenland verzeichnet.

Von den insgesamt 464 eingetragenen Partnerschaften im vergangenen Jahr wurden 42,7 Prozent von in Wien wohnhaften Paaren begründet. 217 Paare waren weiblich (46,8 Prozent aller eingetragenen Partnerschaften). Die gleichgeschlechtlichen Partner bzw. Partnerinnen waren 2018 überwiegend zwischen 30 und 49 Jahre alt (52,9 Prozent). Bei 77,4 Prozent waren beide künftigen Partner davor ledig.

46,7 Prozent: Gesamtscheidungsrate in Wien am höchsten

Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2018 in Wien mit 46,7 Prozent am höchsten, gefolgt von Niederösterreich (44,5 Prozent), Vorarlberg (41,9 Prozent) und dem Burgenland (41,2 Prozent). In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 36,2 Prozent am niedrigsten. In den übrigen Bundesländern lag sie zwischen 36,5 Prozent und 38,6 Prozent und damit unter dem Österreichwert von 41,0 Prozent.

Im Jahr 2018 erfolgten 14.073 bzw. 86,3 Prozent (2017: 88 Prozent) aller Ehescheidungen in beiderseitigem Einvernehmen. Bei den insgesamt 1.973 strittig bzw. nach ausländischem Recht geschiedenen Ehen war zu 49,8 Prozent der Mann Träger des Verschuldens, zu 9,9 Prozent die Frau, zu 29,8 Prozent beide sowie in 10,5 Prozent der Fälle keiner von beiden.

Die mittlere Ehedauer (Median) der 2018 geschiedenen Ehen lag mit 10,6 Jahren etwas unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 10,7 Jahre). Dabei fanden 1,5 Prozent der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,8 Prozent im Laufe des zweiten statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Scheidungen Ehen mit einer Dauer von weniger als zehn Jahren (47,7 Prozent). Etwa jede siebente Ehescheidung (14,0 Prozent) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 38 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.

12.927 minderjährige Kinder von Scheidungen betroffen

Männer waren 2018 bei der Ehescheidung im Mittel 45,5 Jahre, Frauen 42,3 Jahre alt. Im Vorjahr war das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer mit 45,3 Jahren und für Frauen mit 42,2 Jahren etwas niedriger gelegen. Insgesamt 18.639 Kinder, davon 12.927 (69,4 Prozent) minderjährig, waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Ex-Ehepaare hatten somit im Durchschnitt 1,14 Kinder (aller Altersstufen), mehr als die Hälfte davon jünger als 14 Jahre (53,9 Prozent).

Die 98 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 93,9 Prozent einvernehmlich. Mehr als die Hälfte der bisherigen eingetragenen Paare war weiblich (51,0 Prozent). Rund die Hälfte der Ex-Partner (45,9 Prozent) war zwischen 30 und 49 Jahre alt. In 17,9 Prozent der aufgelösten Partnerschaften waren die Partner jeweils bereits mindestens einmal davor verheiratet. In 6,6 Prozent der Fälle wurde bereits die zweite eingetragene Partnerschaft aufgelöst.

80 Prozent der Scheidungen aufgrund von Ehebruch

Die Anzahl der Scheidungen in Österreich ist 2018 um 0,8 Prozent gestiegen. "Im Großen und Ganzen ist die Lage also stabil", kommentierte Scheidungsanwalt Clemens Gärner von der Kanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte am Mittwoch veröffentlichten Zahlen von Statistik Austria. "Wir schätzen, dass Ehebruch bei etwa 80 Prozent unserer Fälle Thema ist", so der Familienrechtsexperte in einer Aussendung.

Für etwas, das so häufig vorkommt, herrsche ein erstaunliches Unwissen darüber, ab wann das eigene Verhalten ein rechtliches Nachspiel haben kann. "Es muss zum Beispiel nicht zwangsläufig zu Sex kommen - auch der intensive Kontakt zu einer anderen Person als dem eigenen Ehepartner gilt als schwere Eheverfehlung, sofern er für diesen als ehestörend wahrgenommen wird", betonte Gärner. Das sei zwar nicht strafbar, aber ein Grund für die Einleitung einer schuldhaften Scheidung und habe damit auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen.

Scheidungsgründe: Entfremdung und mangelnde Wertschätzung unter auf Platz zwei und drei

Gemeinsam haben die Kanzleigründer Clemens Gärner und Susanna Perl-Böck nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr mehr als 100 Scheidungen begleitet. Auf Platz zwei und drei der häufigsten Scheidungsgründe liegen gegenseitige Entfremdung ("Auseinanderleben") und mangelnde Wertschätzung bzw. unerfüllte Erwartungen an den Partner.

WhatsApp & Co spielen bei Eheauflösung große Rolle

Wesentlich verändert habe sich in den vergangenen Jahren die Bedeutung von digitaler Kommunikation in Scheidungsverfahren. WhatsApp- oder SMS werden immer mehr Ehebrüchigen zum Verhängnis. "Die meisten Affären kommen durch Sorglosigkeit ans Licht", sagte der Anwalt. "Handys werden unversperrt gelassen oder der Ehepartner kennt den Zugangscode. Dazu kommt, dass Screenshots oder Fotoaufnahmen mit dem Handy, selbst Videoaufzeichnungen, nicht nur ein praktisches, sondern auch beliebtes Mittel geworden sind, um bei Gericht seinen Standpunkt zu beweisen."

Im Scheidungsverfahren habe die Häufigkeit der Streitigkeiten rund um Immobilien deutlich zugenommen. "Aufgrund von Erbschaften ist mehr Liegenschaftsbesitz im Spiel als noch vor einigen Jahren. Diese werfen als Scheidungsgut komplexere Fragen auf, zum Beispiel wie die Wertsteigerung der Immobilie nach einer gemeinsamen Dachbodensanierung gehandhabt wird", schilderte Gärner.

(APA/Red)

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