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44.000 Euro veruntreut: Postpartner-Prozess in Eisenstadt

Der Mann veruntreute 44.000 Euro und wurde dafür verurteilt.
Der Mann veruntreute 44.000 Euro und wurde dafür verurteilt. ©pixabay.com (Symbolbild)
Ein Mann steht seit Montag in Eisenstadt vor Gericht, da er unter Verdacht geraten ist, 44.000 Euro veruntreut zu haben. Der 53-Jährige ehemalige Postpartner steckte sich das Geld in die eigene Tasche.

Ein 53-jähriger ehemaliger Postpartner ist am Montag u.a. wegen des Verdachts der Veruntreuung in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Mann gab zu, rund 44.000 Euro von September 2017 bis Jänner 2018 in die eigene Tasche gesteckt zu haben, statt das Geld der Post abzuführen. Bereits am 1. Februar stand er wegen einem nahezu identen Delikt gemeinsam mit seinem erwachsenen Sohn vor Gericht.

Sohn vertrat Vater in der Arbeit und griff dabei in Postkasse

Der Sohn hatte den nun Angeklagten wegen einer schweren Krankheit in der Arbeit vertreten und dabei in die Postkasse gegriffen. Die Schadenssumme belief sich damals auf rund 39.000 Euro. Um das Ganze zu verschleiern, behauptete der Vater vor der Polizei, dass es einen Einbruch gegeben habe und das Geld gestohlen wurde. Schlussendlich wurden die beiden am 1. Februar wegen Veruntreuung und falscher Beweisaussage zu je sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt – der Vater auch wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

Grund für Veruntreuung: Schulden

Dieses Urteil musste am Montag Richterin Karin Lückl berücksichtigen. Es sei eine Zusatzverhandlung. Als Motiv nannte der Mann Schulden. Andere Geschäfte – etwa ein Imbisslokal in Wien – seien schlecht gelaufen. Nachdem er sich 2017 Geld von Freunden und Familie geliehen hatte und danach Geld von Bekannten aus früheren Zeiten, um die Schulden zu bezahlen, habe er in die Postkasse “hineingegriffen. Dann ist der Kreislauf richtig losgegangen”, schilderte der Niederösterreicher, der laut Post seit 2010 bzw. 2011 je eine Postpartnerstelle im Burgenland und in Niederösterreich betrieben hat. Die Kooperation wurde mit sofortiger Wirkung nach Bekanntwerden der Vorfälle beendet, teilte Post-Pressesprecher Michael Homola der APA mit.

Der Angeklagte fasste nun bei der zweiten Verhandlung – ihm wurde auch der Besitz einer verbotenen Waffe vorgeworfen – 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe aus. Als mildernd wertete Lückl u.a. dass der 53-Jährige geständig war, negativ hingegen, dass er bis kurz vor der ersten Verhandlung in die Kasse gegriffen habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

(APA/Red)

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