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43 Flüchtlinge geschleppt: Haftstrafen

Teilbedingte Haftstrafen für Chauffeur von Kühllaster und Lenkerin eines Vorausfahrzeugs.
Teilbedingte Haftstrafen für Chauffeur von Kühllaster und Lenkerin eines Vorausfahrzeugs. ©APA
In Korneuburg ist ein 51-Jähriger wegen Schlepperei zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Er soll im September 20202 43 Personen unter widrigen Bedingungen in einem Kühllaster von Rumänien bis in den Bezirk Bruck a.d. Leitha transportiert haben.

32 Monate teilbedingt fasste die Zweitangeklagte aus, die ein Vorausfahrzeug gelenkt haben soll. Beide Schuldsprüche vom Donnerstag sind nicht rechtskräftig.

Gerichtsangaben vom Freitag zufolge beinhaltet das Urteil gegen den Chauffeur des Sattelzuges - einen türkischen Staatsbürger - eine unbedingte Haftstraße im Ausmaß von einem Jahr. Im Fall der aus Rumänien stammenden Zweitangeklagten beträgt der unbedingte Teil acht Monate.

Schleppung am 9. September 2020 aufgeflogen

Die Schleppung war am 9. September 2020 aufgeflogen. Die Polizei war darüber informiert worden, dass bei der Abfahrt Bruck a.d. Leitha West der Ostautobahn (A4) zahlreiche Menschen ausgestiegen und in die umliegenden Felder geflüchtet seien. Bei einer groß angelegten Fahndung unter Einsatz eines Hubschraubers der Flugpolizei und mehrerer Streifen wurden 38 Personen gemäß dem Fremdenpolizeigesetz vorläufig festgenommen. Sie waren zum Teil in einem schlechten gesundheitlichen Zustand und wurden von Rettungskräften versorgt.

Insgesamt hatten sich 43 Personen, unter ihnen sechs minderjährige Kinder, an Bord befunden. Bei einem quasi erzwungenen Stopp waren aber einige der Geschleppten geflüchtet. Zahlreiche Menschen wurden während der Fahrt kurzzeitig ohnmächtig.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich ergaben, dass der Transport von Rumänien über Ungarn nach Österreich gelangt war. Bei der Durchsuchung des sichergestellten Sattelkraftfahrzeugs nahmen die Beamten im hinteren Bereich des Kühlanhängers eine Falltür bzw. eine in den Fahrzeugboden geschnittene Luke wahr. Im Kühlaufbau des Anhängers wurde keine Möglichkeit der Belüftung festgestellt.

Beide Beschuldigte waren geständig

Beide Beschuldigten waren geständig. Der 51-Jährige gab darüber hinaus auch die Namen der Hintermänner bekannt. Zur Zweitangeklagten wurde seitens des Gerichts festgehalten, dass sie einen untergeordneten Tatbeitrag geleistet habe. Während die Beschuldigten die Urteile annahmen, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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