AA

42-Jähriger nach Amoklauf in Linz nicht zurechnungsfähig

Der Fluchtversuch des Mannes scheiterte.
Der Fluchtversuch des Mannes scheiterte. ©APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
Ein 42-Jähriger, der bei einem Amoklauf im Jänner im Großraum Linz drei Menschen schwer verletzt haben soll, ist laut "Krone"-Bericht in einem psychiatrischen Gutachten als nicht zurechnungsfähig eingestuft worden. Das berichtete die "Krone" (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.
Mann lief in Linz Amok

"Er leidet an Schizophrenie und wird als gefährlich eingestuft", sagte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, laut "Krone"-Bericht (Mittwoch-Ausgabe).

Mann attackierte Freundin in Linz mit Messer

Der Mann soll am 9. Jänner in der Früh auf seine 42-jährige Frau dreimal mit einem Messer eingestochen haben. Deren elfjährige Tochter sprang ihn offenbar an und dürfte so das Leben der Mutter gerettet haben. Nach der Attacke suchte der Iraker einen vermeintlichen Nebenbuhler an dessen Arbeitsstätte auf. Diesen soll er mit zwei Messern bedroht haben.

Polizisten bei Flucht schwer verletzt

Als er auf der Flucht auf eine Straßensperre stieß, soll er eine 21-jährige Polizistin und einen 26-jährigen Polizisten umgefahren und schwer verletzt haben. Dem Beamten entriss er noch das Sturmgewehr und zwang einen Autolenker, ihm den Wagen zu überlassen. Damit baute er kurz darauf einen Unfall. Der Versuch, ein weiteres Fahrzeug zu rauben, scheiterte. Mehrere Warnschüsse der Polizei brachten ihn schließlich zum Aufgeben.

Unterbringung von Mann in Forensik beantragt

Aufgrund des nun vorliegenden psychiatrischen Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft des 42-Jährigen in eine vorläufige Unterbringung in der Forensik umzuwandeln. Es ist davon auszugehen, dass auch in einem Prozess die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt wird.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • 42-Jähriger nach Amoklauf in Linz nicht zurechnungsfähig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen