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42 Iraner nach Österreich geschleppt: Prozess in Korneuburg

Prozess gegen mutmaßlichen Schlepper.
Prozess gegen mutmaßlichen Schlepper. ©APA
Wegen der Mitwirkung an der Schleppung von 42 iranischen Staatsbürgern vom Flughafen Jerewan (Armenien) nach Österreich hat sich am Montag ein 48-Jähriger vor Schöffen am Landesgericht Korneuburg verantworten müssen. Er soll laut Anklage als Mitglied einer kriminellen Vereinigung fungiert haben. Der ehemalige Mitarbeiter einer heimischen Fluglinie bekannte sich nicht schuldig.

Er habe im Gegenteil in seinem Job gegen Schlepperei gekämpft, beteuerte der Armenier via Dolmetscher vor Richter Martin Bodner. Staatsanwalt Thomas Ernst hatte ihm vorgeworfen, als ehemaliger Leiter des Check-in-Bereichs in Jerewan von einer Schlepper-Organisation angeheuert worden zu sein. Insgesamt seien 42 Personen ausgeforscht worden, an deren Schleppung der Beschuldigte seit Oktober 2014 mitgewirkt haben soll.

“Gar keine Beweise” im Prozess

“Mein Mandant hat nichts gemacht, was in irgendeiner Weise rechtswidrig war”, betonte Verteidiger Klaus Maleschitz in seinem Eröffnungsplädoyer. Wenn man den Akt durchblättere, stelle man fest, dass es “teilweise gar keine Beweise” gebe. “Seine Aufgabe war nicht zu überprüfen, ob ein Visum gefälscht ist oder nicht.” Dafür sei er auch nicht geschult worden, hielt der Rechtsanwalt fest. In seiner leitenden Funktion hinter dem Schalter sollte der Mann demnach nur dann eingreifen, wenn es “irgendwelche Schwierigkeiten” gab. Zudem habe der Angeklagte auch als Ramp-Agent am armenischen Flughafen gearbeitet. Dadurch sei er manchmal gar nicht am Check-in-Schalter, sondern direkt am Vorfeld tätig gewesen, sagte der Verteidiger.

“Ich habe in den drei Jahren rund 1.000 Personen am Check-in herausgenommen”, verwies der Angeklagte auf die Tatsache, dass er Passagiere mit verdächtigen Visa aufgehalten habe. “Ich glaube, ich habe einer Organisation damit so viel Schaden zugefügt, dass dies nun als Racheakt zu sehen ist”, meinte er. Er sei kein Fachmann, was Visa betrifft, aber es seien ihm immer dann Zweifel in Bezug auf deren Echtheit gekommen, wenn zum Beispiel ein armenischer Staatsbürger ein spanisches Visum hatte, dieses aber in Russland ausgestellt worden war.

Schlepper-Prozess: Angeklagter bekennt sich “nicht schuldig”

Solche Passagiere habe er herausgefischt und “nach oben” ins Office zur weiteren Überprüfung geschickt. Technische Hilfsmittel seien aber weder ihm noch seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestanden. Dies bestätigte auch eine Flughafen-Angestellte vom Wiener Headquarter.

Warum der 48-Jährige am 27. Jänner 2015 nach Österreich geflogen sei und 10.000 US-Dollar (8.827,68 Euro) sowie knapp 8.800 Euro an Bargeld bei sich trug, wollte der Vorsitzende wissen. “Ich habe eine Einladung zu einer Schulung bekommen.” Die 10.000 US-Dollar habe er von einem nicht näher Bekannten für einen Freund erhalten, mit dem Rest sollte er für einen Handy-Betreiber aus Armenien iPhones kaufen, erläuterte der Angeklagte.

(APA)

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