Die mutmaßlichen Täter, drei serbische und ein österreichischer Staatsbürger, wurden bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Sie hatten für gefälschte Geburtsurkunden für Aufenthaltsbewilligungen für serbische und bosnische Staatsbürger zwischen 4.000 und 5.000 Euro verlangt.
Ziel der Fälschungen war es, die österreichischen Einwanderungsvorschriften zu umgehen. In den Geburtsurkunden, die der Fremdenpolizei vorgelegt worden waren, hatten die Fälscher den leiblichen Vater durch den Namen eines österreichischen Staatsbürgers ersetzt, weil die Antragsteller als Kind eines Österreichers einen Rechtsanspruch auf Niederlassung in Österreich hätten. Als Kinder ausländischer Staatsangehöriger wären die Antragsteller hingegen unter das bestehende Quotensystem gefallen.
Redaktion: Michael Grim