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40-Jähriger wegen Waffenlieferung an Libyen in Wien verurteilt

Prozess um Waffenlieferung an Libyen: Mann in Wien verurteilt.
Prozess um Waffenlieferung an Libyen: Mann in Wien verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Am Donnerstag ist ein 40-Jähriger im Zusammenhang mit einer verbotenen Waffenlieferung an Libyen am Wiener Landesgricht schudig gesprochen worden.

Weil der Export von insgesamt 5.000 Handfeuerwaffen samt Munition den Sanktionen der EU gegen Libyen widersprach, die ein Waffenembargo mitumfassten, wurde der Mann wegen Verstoßes gegen das Außenhandelsgesetz zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Lieferung von Pistolen und Schalldämpfern an Libyen

Verfahrensgegenständlich waren in mehreren Tranchen im Zeitraum Dezember 2012 bis Februar 2013 abgewickelte Lieferungen von Pistolen, die teilweise mit Schalldämpfern und einer Signalbeleuchtung versehen waren. Wert der brisanten Ware, die von Belgien nach Libyen ging: mehrere Millionen US-Dollar. In den Deal zwischengeschaltet war eine Firma im US-Bundesstaat Delaware, in der der 40-Jährige laut Anklage als Executive Vice President tätig war. Eigentlicher Strippenzieher und Profiteur des Geschäfts war ein mittlerweile verstorbener zwielichtiger belgischer Geschäftsmann, der 2016 festgenommen worden war.

Angeklagter wollte mit "relativ wenig Aufwand zu relativ viel Geld kommen"

Der Angeklagte - ein österreichischer Staatsbürger - führte nun vor Gericht ins Treffen, er sei damals frisch von der Uni gekommen und in die Firma seiner Mutter eingestiegen. Über einen Ex-Vorstand der Steyr-Daimler-Puch AG habe er den Belgier sowie einen Vertreter des französischen Geheimdiensts kennengelernt, die ihn mit an Bord geholt und in Bezug auf die Waffenlieferung ein Enduser-Zertifikat und ein Autorisierungsschreiben vorgelegt hätten. Das habe er in Wien notariell beglaubigen lassen. Im Anschluss sei er zu Geschäftsverhandlungen mit Regierungsvertretern in Abu Dhabi mitgenommnen worden. Er habe allerdings kein Wort verstanden: "Ich spreche nicht Arabisch". "Er hat geglaubt, er kann mit relativ wenig Aufwand zu relativ viel Geld kommen", sagte der Verteidiger. Das habe sich als Irrtum herausgestellt.

"Ich bin nicht stolz darauf"

Der Angeklagte räumte ein, er habe die Papiere in Kenntnis der Lieferbeschränkungen an Libyen unterschrieben: "Ich bin nicht stolz drauf. Ich halte mich generell für einen moralisch integren Menschen." Er sei damals davon ausgegangen, "dass die Verantwortung, etwas zu liefern, beim Exporteur liegt. Zehn Jahre später schaut man anders aus". Auf die Frage von Richter Johannes Varga, was ihm das Geschäft eingebracht habe - die Waffen waren den Ermittlungen zufolge tatsächlich nach Libyen gelangt -, erwiderte der 40-Jährige: "Vielleicht ist am Anfang etwas hängen geblieben. Aber mit den Spesen und dem Aufwand hab' ich sicher keinen Euro daran verdient."

"Wenn man sich mit Hunden niederlegt, wacht man mit Flöhen auf", monierte der Verteidiger und bat um ein mildes Urteil. Sein Mandant sei naiv gewesen: "Er hat nicht gewusst, auf was er sich da eingelassen hat."

Urteil: Fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren fiel die Sanktion für den bisher Unbescholtenen recht milde aus. Obendrein bekam er die fünfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung nachgesehen. "Dass Sie nicht der große Treiber dahinter waren, sehe ich auch so", konzedierte der Richter dem 40-Jährigen in der Urteilsbegründung. Mit der Entscheidung waren sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwältin einverstanden.

Ursprünglich war in dieser Sache auch gegen die Mutter des Mannes ermittelt worden. Das gegen sie gerichtete Verfahren wurde allerdings eingestellt, da sich herausstellte, dass sie zwar am Papier als Geschäftsführerin fungierte, inhaltlich jedoch keine Entscheidungen bezüglich des Waffengeschäfts getroffen hatte.

(APA/Red)

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