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372.000 € Strafe: FPÖ wegen Wahlkampfkosten 2017 verurteilt

Die FPÖ legt keinen Einspruch gegen die Strafe ein.
Die FPÖ legt keinen Einspruch gegen die Strafe ein. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Die FPÖ muss 372.000 Euro Geldbuße zahlen. Grund dafür ist die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017.

Die FPÖ soll für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017 eine Geldbuße von 372.000 bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Donnerstag veröffentlicht. Noch nicht zu beurteilen hatte der Dreier-Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof Gunther Gruber den Wahlkampf 2019.

FPÖ hat Grenze um mehr als 3 Mio. Euro überschritten

Die Wahlkampfkostengrenze deckelt die Ausgaben der Parteien in den letzten 82 Tagen vor dem Urnengang. Die FPÖ hat 2017 anstatt der maximal zulässigen sieben Millionen Euro 10,7 Mio. Euro ausgegeben. Mit dem Bußgeld von 372.000 Euro hat der Senat die maximal zulässige Höchststrafe von rund 569.000 Euro zu rund 65 Prozent ausgeschöpft. Die FPÖ hat nun vier Wochen Zeit, dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

In etwas höherem Rahmen - wenn auch in gänzlich anderer Größenordnung - bewegten sich die gegen ÖVP und SPÖ verhängten Bußgelder: Die Volkspartei hatte im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz mit 13,5 Mio. Euro fast doppelt so viel ausgegeben wie erlaubt und dafür 800.000 Euro bezahlt (maximal wäre eine Mio. Euro möglich gewesen). Die SPÖ hatte die Kostengrenze um 383.000 Euro überschritten, wofür der Senat im März eine Strafe von 30.000 Euro verhängte (maximal wären 38.000 Euro möglich gewesen). Ein möglicher Hintergrund für den Unterschied: SPÖ und ÖVP hatten schon 2013 gegen die Wahlkampfkostengrenze verstoßen, für die FPÖ war es 2017 das erste Mal. Explizit angeführt wird dies im Bescheid allerdings nicht.

Noch nicht entschieden wurde über die vom Rechnungshof an den Senat herangetragene Frage, ob die Finanzierung des Facebook-Accounts von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache durch den FPÖ-Parlamentsklub zulässig war. Hier geht der Rechnungshof von einer unzulässigen Parteispende des blauen Parlamentsklubs an die FPÖ aus, da diese vom Werbewert des reichweitenstarken Facebook-Accounts ihres damaligen Obmanns profitiert habe.

SPÖ war im März vom UPTS verurteilt worden

In einem ähnlich gelagerten Fall war die SPÖ im März vom UPTS verurteilt worden, weil der Parlamentsklub im Wahlkampf 2019 Inserate geschalten hatte, die vom Senat als unzulässige Sachspende an die Partei gewertet worden waren. Mit der Wahlkampfkostengrenze für 2019 ist der Senat übrigens noch nicht befasst. Dies kann frühestens geschehen, wenn die Parteien im Herbst ihre Rechenschaftsberichte für das Vorjahr einreichen. Die Frist dafür läuft bis 30. September.

Ein erstmals eingeholtes Gutachten zur Frage, ob die Parteien die Kostengrenze im Vorjahr eingehalten haben, veröffentlicht der Senat im Juni. Eigentlich hätte das Gutachten schon früher vorliegen sollen, die Frist wurde aber (wie andere Fristen in Verwaltungsverfahren auch) wegen der Corona-Pandemie verlängert.

FPÖ legt keinen Einspruch gegen Strafe ein

Die FPÖ wird gegen die Geldbuße von 372.000 Euro wegen der Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017, die der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängt hat, keinen Einspruch einlegen. "Das wurde überschritten und dafür hat man den Kopf hinzuhalten", sagte Parteichef Norbert Hofer am Donnerstag zur APA.

"Ich übernehme hier die Verantwortung, ich übernehme auch diese Altlast als neuer Obmann der FPÖ", sagte der Nachfolger von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache. "Wir werden das ohne zu beeinspruchen zur Zahlung bringen." Gleichzeitig betonte Hofer, dass es unter seiner Obmannschaft zu keinen Überschreitungen gekommen sei und auch zu keinen kommen werde: "Uns es ist wichtig, dass das auch so bleiben wird." Für den Wahlkampf 2019 drohen laut Hofer keine Strafzahlungen, da sich die Partei in diesem Jahr an die Vorgaben gehalten habe.

(APA/Red)

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