37-Jähriger nach "Home Invasion" verurteilt

Sein 28-Jähriger Komplize wurde schon im Mai mit dem gleichen Strafmaß verurteilt, der flüchtige 37-Jährige stellt sich nach der Verhandlung gegen seinen Halbbruder freiwillig.
“Home Invasion”in Hirtenberg: Beide Täter verurteilt
Der Staatsanwalt lastete dem Mann versuchten Raub an. Die Brüder hätten ihr Opfer zu Boden geworfen und ihm den Mund zugehalten, schilderte der Ankläger die für den 85-Jährigen dramatische Situation. Der Verteidiger verwies auf die reumütige Verantwortung seines Mandanten, der sich schuldig bekannte. Erbeutet hatten die Täter bei dem Überfall nichts.
Opfe war beiden Tätern bereits bekannt
Das Opfer war den beiden bekannt gewesen, weil ihre Mutter 2013 und 2014 in dem Haus als Pflegerin der inzwischen verstorbenen Lebensgefährtin des Pensionisten gearbeitet und als Dank von dem 85-Jährigen sogar ein Auto geschenkt bekommen hatte. Mit eben diesem Fahrzeug kamen die Täter dann zu “Besuch”: Man läutete den Alleinstehenden aus dem Haus, zerrte ihn “einer links, einer rechts”, wie das Opfer im ersten Prozess im Zeugenstand beschrieben hatte, in die Küche, knebelte ihn mit einem Klebeband und fesselte ihn an einen Stuhl. “Ich hab’ damals mit meinem Leben abgeschlossen gehabt … Das kann man nicht so schnell vergessen”, meinte der Senior damals im Zeugenstand. Er wolle kein Schmerzensgeld, erklärte der Überfallene heute neuerlich – und akzeptierte die Entschuldigung des Angeklagten.
37-Jähriger nahm Hauptschuld auf sich
Er habe seinen Halbbruder auf den Plan, den 85-Jährigen zu überfallen, angesprochen, nahm der 37-Jährige die Hauptschuld auf sich. Er habe den Pensionisten für wohlhabend gehalten, weil er ihn einmal beim Geldzählen beobachtet hatte. Er habe offene Rechnungen gehabt, antwortete er dem Richter auf dessen Frage nach einer Erklärung dafür, warum ein unbescholtener Mann mit abgeschlossener Ausbildung auf eine solche Idee komme. Ein derartiger Raubüberfall sei “eines der schlimmsten Dinge im Bereich der Vermögensdelikte, das man einem Opfer antun kann”, betonte Richter Gerald Grafl.
Täter zeigte sich remütig
Mildernd wertete der Schöffensenat neben der Unbescholtenheit des Mannes die Fakten, dass er sich selbst gestellt und reumütig verantwortet hatte, sowie dass es beim Versuch des Raubes geblieben war. Erschwerungsgründe lagen nicht vor. Die Tatbegehung erfolgte gemeinsam, weshalb die Strafe gleich hoch wie beim 28-Jährigen ausfiel. Der 37-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
(APA/Red.)