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37-Jähriger in Salzburg wegen Mordes verurteilt

Die Geschworenen waren sich einig
Die Geschworenen waren sich einig
Ein 37-jähriger Bosnier ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Mordes zu 18 Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll am 6. September 2013 seiner 26-jährige Frau aus Eifersucht mindestens fünf Messerstiche versetzt und sie dann mit einem tiefen Schnitt in den Hals getötet haben. Der Angeklagte gab an, er könne sich an die Tat nicht erinnern.


Die Geschworenen haben die Frage, ob es sich um einen Mord gehandelt hat, mit 8:0 Stimmen bejaht. Weder Staatsanwältin Claudia Schmidhofer noch Verteidiger Karl Wampl gaben nach der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden Günther Nocker eine Erklärung ab.

Die Bluttat hat sich in der Wohnung des Paares im Salzburger Stadtteil Taxham zugetragen. Das Motiv war laut Anklage Eifersucht. Die 26-Jährige soll dem Beschuldigten eine außereheliche Beziehung zu einem Mann gestanden haben. Der bisher unbescholtene Bosnier soll daraufhin die Frau erstochen haben, vermutlich vor den Augen der gemeinsamen dreijährigen Tochter. Angehörigen-Anwalt Stefan Rieder sprach von einem regelrechten “Abschlachten” des Opfers.

Der Verteidiger argumentierte mit Notwehr, stellte aber auch eine Notwehrüberschreitung in den Raum. Nach einem Gerangel an der Schlafzimmertüre habe die 26-Jährige ein Messer geholt und sei auf seinen Mandanten losgegangen, erläuterte der Anwalt. Wampl zog einen Mordversuch der Ehefrau an den Angeklagten, dessen Abwehr und einen anschließenden Selbstmord der Frau in Erwägung.

Der Angeklagte selbst hatte gestern den Geschworenen geschildert, dass ihn seine Frau zuerst attackiert und mit einem Küchenmesser in die Brust gestochen hätte. Daraufhin sei er ohnmächtig geworden, und als er erwacht sei, sei er auf Amira (seine Ehefrau, Anm.) gelegen, “überall war Blut”. Der Bosnier hatte aber unmittelbar danach in Telefonaten mit Angehörigen und auf Facebook gestanden, dass er seine Frau getötet hatte.

Dass der 37-Jährige sich nicht an die Tat erinnern könne, wie er erklärte, glaubte die Staatsanwältin nicht. “Er hat keine Erinnerungslücken, er will an der Aufklärung der Tat nicht mitwirken.” Opferanwalt Rieder stieß ins selbe Horn: “Das Geständnis war für Amira das Todesurteil. Der Gedächtnisverlust des Angeklagten ist eine Schutzbehauptung, eine Lüge. Hier wird ein Filmriss vorgeschoben. Der finale Halsschnitt wurde mit immenser Kraft vollzogen.”

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