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35-Jähriger belästigte Frauen in Wien sexuell: Haftstrafe

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Jener Mann, der im Frühjahr wahllos Wienerinnen auf offener Straße sexuell belästigt hatte, wurde am Donnerstag zu zwei Jahren teilbedingter Haft rechtskräftig verurteilt.

Ein 35-jähriger Mann, der im vergangenen Frühjahr ihm völlig unbekannte Frauen bedrängt und belästigt hatte, ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Zusätzlich wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

Frauen in Wien “aus Spaß” belästigt

Am 19. Mai 2018 fiel dem Angeklagten in der Tivoligasse in Meidling eine Frau auf, die an einem Zigarettenautomaten hantierte. Er näherte sich ihr von hinten und fasste ihr am helllichten Tag in den Intimbereich – “aus Spaß”, wie er nunmehr einem Schöffensenat weismachen wollte. Die Belästigte schlug dem Unbekannten die Hand weg, worauf er von ihr abließ.

Am 28. Juni nahm der 35-Jährige gegen 23.00 Uhr die Verfolgung einer jungen Frau auf, nachdem diese in der Station Rochusgasse die U-Bahn verlassen hatte. Er ging ihr bis zu ihrem Wohnhaus nach, als sie den Schlüsselbund zog und das Haustor aufsperren wollte, griff er ihr von hinten zwischen die Beine. Die Betroffene wehrte sich, worauf er sie packte, gegen die Wand drückte und sie küssen wollte. Die Frau schrie um Hilfe, was den Angreifer in die Flucht schlug.

Angeklagter “wollte berühren”

Der Tatverdächtige konnte in weiterer Folge anhand von Bildern aus den Überwachungskameras der Wiener Linien ausgeforscht werden. Wie sich nach seiner Festnahme zeigte, hatte er auch eine Kellnerin in einem Lokal belästigt, indem er dieser im Gastgarten mit den Händen an intime Stellen fasste.

“Sie fallen wahllos über Frauen her”, fasste der vorsitzende Richter Andreas Böhm zusammen. Der Angeklagte betrachte Frauen offenbar als “Freiwild”, gab Staatsanwalt Bernhard Mascha zu bedenken. “Ich wollte berühren”, räumte der 35-Jährige ein. Sex habe er aber nicht erzwingen wollen.

Am Ende setzte es – bezogen auf den Übergriff Ende Juni – einen Schuldspruch wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung, die anderen Fakten wurden als sexuelle Belästigung qualifiziert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red)

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