34,9 Millionen Euro Schaden - aber Gericht sieht keinen Betrug in Goldminen-Causa

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich auf ein Gutachten eines Buchsachverständigen gestützt, das Oberstaatsanwalt Marcus Schmitt als „vernichtend“ bezeichnete. Die Verteidigung hielt dagegen, das Gutachten sei „unvollständig, in sich widersprüchlich und falsch“, so Anwalt Klaus Ainedter, der den Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnte. Das Beweisverfahren habe letztlich gezeigt, dass man „Lichtjahre von einem Betrug entfernt“ sei, so die Verteidigung.
Goldmine mit Schürfrechten: Investoren wussten um das Risiko
Das Investmentmodell wurde von einem Ex-UNO-Soldaten und ehemaligen brasilianischen Konsul gemeinsam mit einem in Österreich lebenden Ehepaar entwickelt. Der Konsul, der in Guyana lebt, soll eine Goldmine mit lebenslangem Schürfrecht erworben haben. Anleger konnten über eine Firma in den Goldabbau investieren, während das Ehepaar für den Vertrieb zuständig war – unter anderem durch Werbevideos.
Von Anfang an sei das Geschäft als Hochrisikoinvestment mit möglichem Totalverlust deklariert worden. Unvorhersehbare Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie und eine Hochwasserkatastrophe hätten den Goldabbau 2020 und 2021 unmöglich gemacht. Während der Pandemie fehlten Arbeitskräfte, anschließend zerstörten Überflutungen Maschinen und Förderanlagen.
Gericht sieht keinen Betrug, alle Angeklagten freigesprochen
Das Schöffengericht kam zu dem Schluss, dass keine Täuschung vorliege, da die Risiken bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar kommuniziert wurden. Richter Christian Böhm begründete den Freispruch damit, dass Anleger über mögliche Verluste informiert gewesen seien. Auch eine Verbandsgeldbuße wurde nicht verhängt.
(APA/Red)