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33-Jährige erfror 50 Meter vor Großglockner-Gipfel: 36-jähriger Begleiter beschuldigt

Die 33-Jährige erfor 50 Meter vor dem Gipfel des Großglockners.
Die 33-Jährige erfor 50 Meter vor dem Gipfel des Großglockners. ©APA-FOTO: Gindlfoto
Ein 36-jähriger Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck nach dem Tod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Januar angeklagt. Der Mann wird beschuldigt, als "verantwortlicher Führer" der Tour seine Begleiterin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter" unterhalb des Gipfels zurückgelassen zu haben. Die Bergsteigerin erfror daraufhin. Der Mann muss sich am 19. Februar am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
Ermittlungen gegen Partner
33-Jährige bei Bergtour erfroren

Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er "ein Fehlverhalten in Abrede" gestellt habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. Nach der Einholung von gerichtsmedizinischen Gutachten, der Auswertung von Handys und Sportuhren, Bildern und Videos sowie der Begutachtung durch einen alpintechnischen Sachverständigen machte die Anklagebehörde dem erfahrenen Alpinisten jedoch mehrere Fehler zum Vorwurf.

Tödlicher Großglockner-Ausflug: Tourenplanung und Hilfeleistung im Visier

So soll der 36-Jährige etwa nicht berücksichtigt haben, dass seine Freundin noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge absolviert hatte. Auch die Tourenwahl auf Österreichs höchsten Berg über den Stüdlgrat im Winter mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts wurde ihm vorgeworfen. Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Auch als der Mann die Frau um 2.00 Uhr zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben. Die Sportlerin selbst habe ebenfalls für eine derartige Tour keine "geeignete Ausrüstung" gehabt: Sie war mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen.

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo zudem früher umkehren müssen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad - die sich bei der Kombination wie minus 20 Grad anfühlen - hätten sie "spätestens am sogenannten 'Frühstücksplatzl' umkehren müssen". Der 36-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe der 36-Jährige ebenfalls keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein "unklares" Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die Salzburgerin unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.

Die beiden Bergsteiger waren am 18. Jänner von Kals zu der folgenschweren Glockner-Besteigung auf 3.798 Metern Seehöhe aufgebrochen. Die Tour sollte über den Stüdlgrat zum Großglockner und einem Abstieg über den Kleinglockner bzw. über die Adlersruhe zurück zum Ausgangspunkt führen. Die beiden sollen indes laut Polizei aufgrund "konditioneller und technischer Schwierigkeiten" nur langsam vorangekommen sein, hatte es geheißen. Als die Frau zu erschöpft war, um weiterzugehen, machte sich der 36-Jährige auf den Weg zur Adlersruhe bzw. der geschlossenen Erzherzog-Johann-Hütte, um Hilfe zu holen. Die alarmierte Bergrettung Kals und Alpinpolizisten machten sich schließlich in der Nacht zu Fuß auf den Weg. Eine Hubschrauberbergung konnte bei Tagesanbruch aufgrund des starken Windes nicht durchgeführt werden. Kurz nach 10.00 Uhr erreichten die Bergretter das Opfer und fanden sie nur noch tot vor.

(APA/Red.)

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