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32-jähriger Wiener terrorisierte Ex-Freundin und Eltern: Haft

Der 32-Jährige soll eine psychische Störung aufweisen.
Der 32-Jährige soll eine psychische Störung aufweisen. ©APA
Ein 32-Jähriger aus bestem Wiener Hause terrorisierte über Monate hinweg seine Eltern und seine Ex-Freundin und wurde nun zu 18 Monaten Haft verurteilt. Sechs Monate davon sind unbedingt.

Ein 32-jähriger Mann, der seine Ex-Lebensgefährtin und seine Eltern über Monate hinweg terrorisiert und dabei vor Gewalttätigkeiten nicht zurückgeschreckt hat, ist am Mittwoch vom Wiener Landesgericht aus dem Verkehr gezogen worden. Der Sohn aus bestem Hause wurde wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Schwere Persönlichkeitsstörung bestätigt

Vor allem aber folgte Richterin Erika Pasching einer Empfehlung der beigezogenen Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, indem sie den bisher Unbescholtenen gemäß §22 StGB zusätzlich in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher einwies. Das sei in diesem Fall “der einzig gangbare Weg”, erklärte Pasching. Nach längerer Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand Philip Albrecht akzeptierte der 32-Jährige die Entscheidung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Rossmanith bescheinigte dem Angeklagten in der mehrstündigen Verhandlung eine schwere Persönlichkeitsstörung, die sich unter anderem in einer hohen Kränkungsanfälligkeit manifestiere: “Er kann in keinster Weise Grenzen wahrnehmen und hält solche auch nicht aus.” Der 32-Jährige sei “um Haaresbreite” von einer höhergradigen geistigen Abnormität entfernt, die “gerade noch nicht vorliegt”, erläuterte die Sachverständige.

Mann sei alkoholisiert “brandgefährlich”

Dessen ungeachtet sei der Mann “brandgefährlich”, vor allem unter Alkoholeinfluss, dem er seiner eigenen Darstellung und jener seiner Familie zufolge zuletzt im Übermaß zugesprochen haben soll. “Ohne entsprechende Therapie, die in einer Anstalt gewährleistet ist, wären zukünftig alle gefährdet, die mit ihm in einer Gefühlsbeziehung stehen und die sich nicht so verhalten, wie er es erwartet”, gab Rossmanith zu bedenken.

Ursprünglich war in dem Strafverfahren gar keine psychiatrische Sachverständige bestellt worden. Nikolaus Rast, der Rechtsbeistand der Eltern des 32-Jährigen, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, hielt eine Expertise zum Geisteszustand des Angeklagten aber für dringend geboten. Seiner Anregung, den Angeklagten vor der Verhandlung psychiatrisch untersuchen zu lassen, war vom Gericht Folge gegeben worden.

Vier Strafanträge verhandelt

Gegen den 32-Jährigen wurden nicht weniger als vier Strafanträge verhandelt. Seiner früheren Partnerin, mit der er einen gemeinsamen kleinen Sohn hat, warf er vor, ihn bei der Ausübung seines Besuchsrechts zu behindern. Mit den Eltern kam er übers Kreuz, weil sie ihn seiner Meinung nach zu wenig unterstützten.Auch ein Riesenschnauzer namens “Boris” war Thema, den sich der 32-Jährige seinen Angaben nach “zur Kompensation” angeschafft hatte, weil er seinen Sohn nur mehr ein Mal pro Woche für eine Stunde sehen konnte. Weil seine Mutter ihn am 20. Juli 2018 den Hund nicht mehr füttern ließ und sich mit dem Tier zurückziehen wollte, wurde der 32-Jährige wütend. Er zerrte die Mutter an den Haaren durch die elterliche Villa und warf einen Glasteller nach ihr. “Sie hat mich massiv angebrüllt”, rechtfertigte sich der Angeklagte. Seine Reaktion sei einer “überbordenden Emotionalität aufgrund des Alkoholkonsums” – er hatte zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung nachgewiesenermaßen 1,8 Promille intus – zuzuschreiben gewesen: “Und mir ist der Hund sehr wichtig. Ich wollte einfach, dass er bei mir ist.”

Todesdrohungen an die Mutter

Schließlich erwirkten die Eltern gegen den Sohn ein Kontakt- und Betretungsverbot, weil sie sich von seinen Aggressionsausbrüchen fürchteten. Vor allem die Mutter hatte er schubweise mit Dutzenden Anrufen, SMS und E-Mails eingedeckt, die auch Todesdrohungen enthielten. Bis zu 72 Nachrichten pro Tag erhielt die Frau. Um seinen Hund sehen zu können, kletterte der 32-Jährige am 19. September über ein gusseisernes Tor, gelangte so aufs Grundstück der Eltern und stieß den Vater um, der sich ihm in den Weg stellte. Dieser erlitt infolge des Sturzes einen Oberschenkelhalsbruch, eine Gehirnerschütterung und eine Schädelprellung. “Das hab’ ich definitiv nicht gesehen”, behauptete dazu der Angeklagte.

Schon viel früher habe der Sohn “impulsive Gefährlichkeitsmomente” an den Tag gelegt, gab der Vater als Zeuge zu Protokoll. So habe er ein Mal einen Fernseher von der Glasveranda geschmissen, Türen eingetreten und einen Papagei samt Käfig aus dem Fenster geworfen.

Angst vor dem Angeklagten hat auch seine 30-jährige Ex-Lebensgefährtin, die ebenfalls über Monate hinweg mit Mails und Anrufen bombardiert wurde, die Drohungen und Beschimpfungen enthielten. Als sie den 32-Jährigen blockierte, deckte dieser ihren Vater ein. “Ich war ihm bis zu seiner Festnahme hilflos ausgeliefert”, meinte die Frau im Zeugenstand. Sie habe sich teilweise nicht mehr aus ihrer Wohnung getraut.

Für den 32-Jährigen hatten am 12. Jänner die Handschellen geklickt. Vom Landesgericht wurde er in weiterer Folge wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen.

(APA/red)

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