30 Prozent der tödlichen Unfälle wegen Übermüdung
Bei einem Symposium des ÖAMTC und der Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) am Mittwoch in Wien thematisierten Experten psychologische, medizinische und rechtliche Aspekte dieser Unfallursachen. “Wer während der Fahrt telefoniert, produziert um 40 Prozent mehr Fahrfehler. Ein auf vier Stunden verkürzter Nachtschlaf bringt dieselbe Reaktionsverschlechterung wie 0,5 Promille Alkohol im Blut”, erläuterte Wolfgang Staffen, Facharzt für Neurologie. Nach einer durchwachten Nacht reagiere man so, als habe man 0,8 Promille, sagte Staffen.
Laut Straßenverkehrsordnung bzw. Kraftfahrgesetz darf ein Fahrzeug nur gelenkt werden, wenn man die dementsprechende körperliche Eignung und geistige Aufmerksamkeit aufweist und frei von persönlichen Beeinträchtigungen wie etwa Müdigkeit, Ablenkung und Krankheit ist, erläuterte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Theoretisch können Verwaltungsstrafen von bis zu 726 Euro verhängt werden. Die Polizei kann auch die Weiterfahrt unterbinden. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zu strafrechtlichen Sanktionen kommen.
Für die Polizei ist die Quantifizierung der Müdigkeit jedoch problematisch, erklärte Klaus Scherleitner vom Landespolizeikommando Oberösterreich. Während bei Beeinträchtigungen von Fahrzeuglenkern durch Alkohol, Suchtgift und Medikamente und bei der Ablenkung in Teilbereichen praktikable gesetzliche Bestimmungen existieren, ist es bei der Übermüdung umso schwieriger, polizeilich vorbeugend aktiv zu werden, so der Experte. Das Führerscheingesetz ließe viel Interpretationsspielraum zu. Polizisten müssen schließlich an Ort und Stelle entscheiden, ob eine Übermüdung vorliegt oder nicht. Eine Vorführung zu einem zuständigen Arzt ist rechtlich nicht vorgesehen, erläuterte Scherleitner.