30 Klauseln der Lufthansa laut OGH-Urteil rechtswidrig
Eine der vom VKI beanstandeten Klauseln legte eine Nachzahlungspflicht fest, wenn Kunden ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nahmen. Zwar sah diese Klausel Ausnahmen von sogenannten "No-Show-Gebühren" vor, diese gingen dem Obersten Gerichtshof (OGH) aber letztlich nicht weit genug. Die Klausel wurde daher als gröblich benachteiligend eingestuft.
"Für den VKI sind No-Show-Gebühren grundsätzlich nicht nachvollziehbar", kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Die Kundinnen und Kunden der Airline haben schließlich den vereinbarten Preis für die gesamte Flugreise gezahlt. Warum sie dann noch zusätzliche Zahlungen leisten müssen, wenn sie einen Teil der vereinbarten - und bereits bezahlten - Leistung beziehungsweise Reise nicht in Anspruch nehmen, bleibt unverständlich.
(APA/Red)