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30 Jahre Kurzparken in Wien

Symbolfoto &copy apa
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Vor 30 Jahren ging in Wien die Ära des generellen Gratis-Parkens zu Ende: Am 14. April 1975 trat eine Verordnung in Kraft, durch die das Auto-Abstellen in den Kurzparkzonen der Bundeshauptstadt gebührenpflichtig wurde.

Gleichzeitig wurde der bis heute gebräuchliche Parkschein eingeführt, der ausgefüllt hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Kurzpark-Automaten am Fahrbahnrand wurden in Wien nicht realisiert.

Parken um zwei Schilling


Das Kurzparken kostete zu Beginn zwei Schilling (14,5 Cent) pro halber Stunde. Im Laufe der Jahre wurde die Gebühr schrittweise erhöht, heute liegt sie bei 40 Cent. Von Beginn an gab es die Scheine in rot (halbe Stunde), blau (Stunde) und grün (eineinhalb Stunden). Die Strafe bei Überschreitung der Parkdauer lag in den siebziger Jahren bei 100 Schilling (7,27 Euro), heute sind es 21 Euro.


Um den 420.000 Besitzern von privaten Kraftfahrzeugen (Pkw-Bestand im Jahr 2003: rund 650.000) die Sache schmackhaft zu machen, wurden sie 1975 nicht nur schriftlich von der Neuerung verständigt, sie bekamen auch drei Halbstundenscheine gratis zugeschickt. Kaufen konnte man die Scheine in Banken und Sparkassen, Tankstellen und Vorverkaufsstellen der Verkehrsbetriebe.


Beschlossen wurde die Gebühr mit den Stimmen der SPÖ, die vor einer wirtschaftlichen Schädigung durch 8.000 Dauerparker in der Wiener Innenstadt warnte. ÖVP und FPÖ waren vehement dagegen. Die Volkspartei verurteilte das Parkometergesetz, das die Grundlage für die Verordnung bildete, als „reines Geldbeschaffungsgesetz“. Die FPÖ warnte vor „unvertretbaren Härten“ für die Wohnbevölkerung.

Erst Parkscheibe, dann Parkpickerl


Die Idee des Kurzparkens selbst wurde in Wien übrigens schon viel früher realisiert, nämlich am 16. März 1959. Anfangs galt die Einschränkung auf eine Stunde Parken nur in bestimmten Bereichen der Inneren Stadt, und zwar an Werktagen und Samstagen. Kontrolliert wurde mittels Parkscheibe. SP-Bürgermeister Franz Jonas verwies damals auf die Regelungen in Paris, Straßburg, Rom und Salzburg als Vorbild.


Im Jahr 1993 begann dann die Ära des „Parkpickerls“. Der 1. Bezirk wurde generell zur Kurzparkzone erklärt, mit kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen für die Anrainer. Bis heute wurde dieses System der Parkraumbewirtschaftung auf alle Bereiche innerhalb des Gürtels sowie auf den 20. Bezirk und Teile der Leopoldstadt ausgedehnt. Im Jahr 2003 wurde schließlich die Möglichkeit geschaffen, die Gebühr fürs Kurzparken auch vom Handy aus mittels SMS zu bezahlen.

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