30 Jahre Kinderrechte: Auch Spielen ist ein Kinderrecht

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention wird auf die notwendige Wahrung der Kinderrechte hingewiesen und ihre Einhaltung eingefordert. Mit der Anerkennung der Kinderrechte verpflichten sich Staaten, darunter auch Österreich, diese Rechte stets zum Wohle der Kinder bestmöglich umzusetzen.
"Kinder in Wien": Jedes Kind hat ein Recht auf Spielen
Der Verein "Kinder in Wien" (KIWI) weist in diesem Zusammenhang auf ein zentrales Kinderrecht hin, das im öffentlichen Diskurs oftmals wenig wahrgenommen wird: Das Recht jedes Kindes auf das Spielen.
"Spielen ist eine der wichtigsten Lernformen des Kindes, aber auch ein Grundbedürfnis. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde körperliche, psychische, geistige und soziale Entwicklung", sagt Thomas-Peter Gerold-Siegl, wirtschaftlicher Geschäftsführer von KIWI.
Wenn Kinder ausreichend Gelegenheit haben, ihre Spielform, den Spielort sowie Spielpartner in ihrem eigenen Tempo zu wählen, wird entwicklungsgerechtes Lernen - ohne Über- oder Unterforderung - möglich. Durch das Spiel werden Selbstbildungsprozesse angeregt, gleichzeitig entwickeln Kinder ihre kreativen Potenziale und Problemlösungsfähigkeiten weiter.
Ausreichend Zeit und Platz für das Spielen gefordert
"Dem selbstbestimmten Spiel des Kindes muss demnach ausreichend Zeit und Platz eingeräumt werden. Denn Kinder, die nicht frei spielen dürfen oder dies nicht können, sind in ihrer Entwicklung gefährdet", sagt Gudrun Kern, pädagogische Geschäftsführerin von KIWI.
Alle, die mit Kindern leben oder arbeiten, sind aufgefordert, das kindliche Tun - also ihr Spielen, Denken und ihre Sichtweisen - zu respektieren und zu achten.
(Red)