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27-Jähriger filmte heimlich Sportlerinnen beim Duschen: Kein Strafverfahren

Zwei Sportlerinnen entdeckten die heimlischen Filmaufnahmen.
Zwei Sportlerinnen entdeckten die heimlischen Filmaufnahmen. ©pixabay.com (Themenbild)
Das Strafverfahren gegen einen 27-Jährigen aus dem Mostviertel, der Spielerinnen nackt in der Duschkabine eines Fußballclubs gefilmt hatte, wurde bereits im März eingestellt.
Sportlerinnen beim Duschen gefilmt

Der Fußballtrainer eines Vereins aus dem Mostviertel soll über Jahre hinweg heimlich Spielerinnen nackt in der Duschkabine des Clubs gefilmt haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren gegen den 27-Jährigen bereits im März eingestellt hatte, lehnte nun ein Richtersenat den Fortführungsantrag ab. Das mutmaßliche Verhalten des Mannes hat somit keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Kein objektivierter Straftatbestand liegt vor

Das Nein zum Fortführungsantrag sei mit der Begründung erfolgt, dass kein objektivierter Straftatbestand vorliege, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten am Donnerstag einen Bericht des ORF Niederösterreich. "Strafrechtlich ist es vorbei", wurde seitens des Gerichts betont. Möglich seien nunmehr zivilrechtliche Schritte. Diese obliegen laut der Sprecherin allerdings den Betroffenen bzw. deren Rechtsvertreterin.

Susanne Reindl-Krauskopf, die Leiterin des Institutes für Strafrecht an der Universität Wien, ortete in einem Interview mit dem ORF Niederösterreich keine zufriedenstellende Lösung. "Das Strafgesetzbuch kennt schon sehr lange eine Strafbestimmung gegen die unbefugte Tonaufnahme - und in Zeiten, in denen Bilder so wichtig sind wie heutzutage, ist das eigentlich, aus meiner Sicht, ein Ungleichgewicht, wenn man das gesprochene Wort strafrechtlich schützt, aber nicht das Bild", hielt die Expertin fest.

27-Jähriger filmte Sportlerinnen in der Dusche

Der 27-Jährige Fußball-Coach flog am 2. Oktober 2018 auf: Er soll eine Jacke bei der Damen-Duschkabine des Vereins platziert haben. Aus dem Kleidungsstück soll ein Handy geragt sein. Zwei Spielerinnen entdeckten das auf Aufnahme geschaltete Mobiltelefon und erstatteten letztlich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ortete beim Beschuldigten kein gerichtlich strafbares Verhalten und stellte das Verfahren im März ein.

(APA/Red)

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