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25 Jahre nach tödlichem Verkehrsunfall auf der A4: Prozess in Wien

25 Jahre nach dem Unfall musste sich die Frau vor dem Gericht in Wien verantworten.
25 Jahre nach dem Unfall musste sich die Frau vor dem Gericht in Wien verantworten. ©APA (Sujet)
Am Montag musste sich eine 45-jährige Frau wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls auf der Ostautobahn (A4) am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Das Unglück, bei dem die jüngere Schwester der Frau ums Leben kam, liegt über 25 Jahre zurück.

Die in Deutschland lebende Angeklagte befand sich in der Nacht auf den 25. Juli 1992 mit ihrer ursprünglich aus Serbien stammenden Familie auf der Durchreise. Auf der A4 nickte sie in Fahrtrichtung Budapest im Gemeindegebiet von Göttlesbrunn-Arbesthal (Bezirk Bruck an der Leitha) kurz ein. Der Pkw geriet bei Tempo 130 ins Schleudern, durchstieß die Mittelleitschiene und kam am rechten Fahrbahnrand zum Stillstand. Während die Lenkerin, ihre Eltern und ihr Bruder beinahe unverletzt blieben, starb die damals 19 Jahre alte Schwester.

Frau 25 Jahre nach dem Tod der Schwester vor Gericht in Wien

Die Justiz benötigte ein Vierteljahrhundert, um der Frau einen auf fahrlässige Tötung lautenden Strafantrag zuzustellen. Die Zahnarzthelferin war nach dem Unfall innerhalb Deutschlands umgezogen, hatte sich allerdings vorschriftsmäßig ab- und an der neuen Anschrift angemeldet. Richterin Julia Matiasch, die nun im Grauen Haus den Akt auf den Tisch bekam und die mit der Verzögerung nicht das Geringste zu tun hatte, ließ in der Verhandlung durchblicken, dass es durchaus möglich gewesen wäre, die Sache in strafrechtlicher Hinsicht wesentlich rascher zu erledigen.

Der mit der Bahn aus Deutschland angereisten Angeklagten kamen die Tränen, als sie vom Unfall erzählte. “Es ist 25 Jahre her”, schluchzte sie. Nach rund einstündiger Fahrt wäre sie damals für ein paar Sekunden weggedämmert. Den Tod der Schwester hat sie bis heute nicht überwunden: “Diesen Verlust werde ich nie verkraften. Das hat mich jetzt wieder eingeholt.”

Die Richterin hielt es für nicht notwendig, der bisher unbescholtenen Frau, die sich auch nach dem Unfall nie etwas zuschulden hat kommen lassen, zusätzlich eine Strafe aufzubrummen. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft wurde die Causa diversionell erledigt. Die Richterin bestimmte ohne weitere Auflagen eine einjährige Probezeit. Wenn die 45-Jährige innerhalb dieser Frist weiter gegen keine Gesetze verstößt und die Pauschalkosten von 100 Euro bezahlt, ist das Strafverfahren endgültig vom Tisch.

(APA/Red)

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