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25% der Wiener E-Scooter-Fahrer unerlaubt am Gehsteig unterwegs

Jeder vierte E-Scooter-Fahrer in Wien ist unerlaubterweise auf dem Gehsteig unterwegs.
Jeder vierte E-Scooter-Fahrer in Wien ist unerlaubterweise auf dem Gehsteig unterwegs. ©AFP (Sujet)
Sieben Leihfirmen sind mittlerweile in Wien vertreten - insgesamt rollen dadurch über 7.000 E-Scooter durch Österreichs Hauptstadt. Im Herbst will ein achter Anbieter starten und auch zahlreiche private Roller sind in der Stadt unterwegs. Eine Analyse des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ergab nun, dass es bei der Nutzung großen Aufklärungsbedarf gibt. So ist etwa jeder vierte E-Scooter-Fahrer verbotenerweise am Gehsteig unterwegs.
E-Scooter: Gar nicht so umweltfreundlich

Das KFV hat sich in umfassenden Beobachtungen, Befragungen und Analysen mit der Thematik E-Scooter auseinandergesetzt. Von Juni bis August wurden in Wien mehr als 1.500 E-Scooter-Fahrer beobachtet. Dabei kam heraus, dass sie im Schnitt mit 15,1 km/h unterwegs sind. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug im Rahmen der Beobachtungen 31 km/h, berichtete das KFV am Mittwoch. Erlaubt sind maximal 600 Watt und 25 km/h.

E-Scooter in Wien: Es herrscht Aufklärungsbedarf

Besonders erschreckend: Nur ein Prozent der Fahrer zeigte einen geplanten Abbiegevorgang ordnungsgemäß an. Die Helmtragequote lag lediglich bei drei Prozent, wobei Nutzer von privaten E-Scootern wesentlich häufiger einen Helm trugen (zehn Prozent) als Nutzer von Leih-E-Scootern (zwei Prozent). Wenn eine Infrastruktur bestehend aus einem Radweg, der Fahrbahn für den Mischverkehr und einem Gehsteig vorhanden ist, so wählen 73 Prozent der E-Scooter Fahrer den Radweg, 23 Prozent nutzen verbotenerweise den Gehsteig.

Vorhandene Radfahranlagen müssen befahren werden. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh-und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. "Seit Juni dieses Jahres sind E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt. Aus unserer Befragung geht jedoch hervor, dass jeder fünfte glaubt, dass die Nutzung des Gehsteigs mit dem E-Scooter erlaubt ist. Hier ist noch viel Bewusstseinsbildung zu leisten", sagte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Was sich im Rahmen der Beobachtungen ebenfalls zeigte: Bei drei Prozent aller beobachteten Fahrten waren zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs - was strikt verboten ist.

Beobachtung von Nutzern im Verkehr, Fahren am Gehsteig bzw. auf der Fahrbahn

"E-Scooter bieten viele neue Chancen und Möglichkeiten. Dennoch sind sie nicht ganz ungefährlich: Wir rechnen damit, dass sich allein in diesem Jahr mehr als 1.000 E-Scooter Fahrer auf Österreichs Straßen verletzen", erläuterte Robatsch. "Damit sich E-Scooter dauerhaft als eine bereichernde, sichere neue Mobilitätsform etablieren können, ist noch viel Informationsbedarf gegeben und Bewusstseinsbildung erforderlich." Rund 25.000 E-Scooter wurden nach Angaben des Verbands der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) im Jahr 2018 verkauft, für 2019 wird mit rund 30.000 verkauften E-Scootern gerechnet. Dass das Potenzial von E-Scootern groß ist, zeigen die Ergebnisse der des KFV: Knapp die Hälfte der befragten Personen, die bisher noch keinen E-Scooter nutzen, sind an der Nutzung von E-Scootern interessiert.

Bei der Befragung unter mehr als 500 E-Scooter Nutzern (200 an Ort und Stelle in Wien, 300 online) gaben 14 Prozent der Teilnehmer an, dass sie bereits einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer - besonders häufig mit Fußgängern oder Radfahrern - hatten. 17 Prozent der befragten E-Scooter Nutzer haben bereits eine Situation erlebt, in der ihr E-Scooter - etwa aufgrund von Nässe, Unerfahrenheit oder der Geschwindigkeit - nicht mehr kontrollierbar war. Und: Zwei Drittel der E-Scooter Nutzer würden zudem befürworten, dass E-Scooter nur auf gekennzeichneten Abstellflächen bzw. Fahrradabstellanlagen abgestellt werden dürfen.

Es zeigte sich außerdem, dass hinsichtlich des Wissens rund um die geltenden rechtlichen Bestimmungen noch großer Informationsbedarf besteht. So weiß etwa nur jeder vierte E-Scooter Nutzer, dass man ab einem Alter von zwölf Jahren alleine mit einem E-Scooter fahren darf (darunter nur mit Radfahrausweis) und nur rund 28 Prozent haben Kenntnis darüber, dass für Kinder bis zwölf Jahre beim E-Scooterfahren die Helmpflicht gilt.

Neue Regeln für E-Scooter seit 1. Juni

Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat mit 1. Juni neue Regeln für E-Scooter gebracht. Seither werden die elektrischen Tretroller rechtlich wie Fahrräder behandelt. Somit ist Fahren am Gehsteig verboten. Wenn es einen Radweg gibt, ist dieser zu verwenden, ansonsten die reguläre Fahrbahn.

Allerdings kann die zuständige Behörde das Befahren mit einem E-Tretroller auch auf Gehsteigen und Gehwegen erlauben - ist das der Fall, darf auf diesen Flächen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden

E-Scooter-Vorgaben

Um StVO-konform zu sein, müssen mindestens eine Bremse, Rückstrahler (nach hinten rot, nach vorne weiß, zur Seite gelb) sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein weißes Licht nach vorne und ein rotes nach hinten vorhanden und aufgedreht sein. Die Nutzung eines E-Scooters ist ab einer Alkoholisierung in der Höhe von 0,8 Promille strafbar. Abhängig vom Grad der Betrunkenheit muss mit einem Strafrahmen von 800 bis 5.900 Euro gerechnet werden.

Benützt werden darf ein E-Scooter lediglich allein. Zu zweit unterwegs zu sein ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. In Wohnstraßen gelten diese Altersgrenzen nicht. Wie beim Radfahren besteht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag die Radhelmpflicht. Experten empfehlen aber unabhängig vom Alter dringend einen Helm zu tragen. Immerhin sind E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h zugelassen.

(Red.)

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