Die Rund-um-die- Uhr-Betreuung sei zwar ein wichtiges, bislang fehlendes Element in der Angebotspalette, aber nur eines von vielen notwendigen Elementen.
Bestreben o.k., Maßnahme nicht
Die AK freut sich zwar über das grundsätzliche Bestreben, eine Rechtsgrundlage für die Betreuung zu schaffen. Man würde aber die Einbettung in ein größeres Maßnahmenpaket vorziehen. Dieses sollte etwa eine Sicherung der Finanzierbarkeit mit einbeziehen. Einverstanden ist die AK mit der Abgrenzung der Betreuungstägigkeiten von jenen, die dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen, fordert aber neben der Sicherstellung von leistbarer Betreuung auch die der Pflege.
Hier sieht auch die Kärntner Landesregierung ein Manko und verweist darauf, dass laut Bartenstein-Entwurf keine Hilfestellung bei der Medikamenten-Einnahme vorgesehen ist – dies sei nicht bedarfsgerecht.
Selbständig oder unselbständig?
Besonders problematisch ist für die AK die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, die Betreuung entweder im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit auszuüben. In der Praxis würden in den meisten Fällen die Kriterien der Arbeitnehmereigenschaft erfüllt sein, heißt es im AK-Bericht. Der Hinweis auf die Möglichkeit selbstständiger Betreuung könne zu folgenschweren Irrtümern führen und sollte daher gestrichen werden. Der Arbeiter-Samariter-Bund befürchtet die Entstehung von Scheinselbstständigkeiten.
Wenig Gutes kann die AK an der von Bartenstein vorgeschlagene Regelung der Arbeitszeit finden. Es bestehe kein Grund, jene Bereitschaftszeiten, die über die vorgesehene Arbeitszeit von 128 Stunden in zwei Wochen hinausgehen, nicht als Arbeitszeit zu bezeichnen.