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23-Jährige zum zweiten Mal Opfer einer Vergewaltigung: Prozess in Wien

Prozess wegen Vergewaltigung: Einschlägig vorbestrafter Afghane nahm alkoholisierte 23-Jährige mit in fremde Wohnung
Prozess wegen Vergewaltigung: Einschlägig vorbestrafter Afghane nahm alkoholisierte 23-Jährige mit in fremde Wohnung ©APA (Sujet)
Ein afghanischer Flüchtling hat sich am Mittwoch vor einem Schöffensenat am Landesgericht für Strafsachen zu verantworten gehabt, weil er sich gegen ihren Willen an einer jungen Wienerin vergangen haben soll. Die Frau war nicht zum ersten Mal Opfer eines solchen Vorfalles.

Dem Senat war die 23-jährige Frau bereits aus einem vorangegangenen Verfahren bekannt – sie war bereits im April 2016 von einem anderen Afghanen missbraucht worden.

Erster Fall versuchter Vergewaltigung

Im ersten Fall wurde der Täter vor wenigen Monaten wegen versuchter Vergewaltigung – nicht rechtskräftig – verurteilt. Diesmal war der Senat unter Vorsitz von Richter Christoph Bauer mit einem 32-jährigen Afghanen konfrontiert, der die 23-Jährige am 14. Jänner 2017 an einer Straßenbahn-Haltestelle angesprochen hatte. Er brachte die Frau dazu, dass sie sich ihm anschloss, mit ihm auf einer Parkbank Wodka trank und ihn schließlich in die Wohnung eines Bekannten begleitete.

Dort soll der Angeklagte den Umstand ausgenutzt haben, dass die 23-Jährige mittlerweile derart alkoholisiert war, dass sie seine Avancen nicht mehr abwehren konnte. Der Darstellung der Frau zufolge hatte sie dem Afghanen von Anfang an klar gemacht, dass sie an seinen Annäherungsversuchen nicht interessiert war. Als sie keinen Widerstand mehr leisten konnte, soll er ihr mit ihr oral und vaginal verkehrt haben, weshalb ihm die Anklage nun sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person (Paragraf 205 StGB) zur Last legte.

“Sie ist eine junge, sehr naive Frau. Sie ist zu jedem nett”

Nach dem Sex soll der Mann mit der angeschlagenen Frau in die Wohnung eines 70-jährigen Afghanen gegangen sein und sie dort bis in die Morgenstunden festgehalten und ihr Schläge angedroht haben, sollte sie Anzeige erstatten. Die juristische Prozessbegleiterin der 23-Jährigen ging zu Beginn der Verhandlung von sich aus auf die nahe liegende Frage ein, weshalb diese bei einem bereits erlittenen Missbrauch einen fremden Mann begleitet hatte: “Sie ist eine junge, sehr naive Frau. Sie ist zu jedem nett und hilfsbereit. Diese Haltung ist ihr zum Verhängnis geworden.”

Der Angeklagte verantwortete sich mit einvernehmlichem Sex. Schon beim Kennenlernen habe ihm die Frau erklärt, sie hätte “bis 6.00 Uhr in der Früh Zeit”. In der Wohnung des Bekannten habe sie sich ihm angenähert: “Sie hat mich dauernd auf den Mund geküsst. Sie wollte was von mir.” Als der Freund Zigaretten holen ging, “haben wir miteinander geschlafen”. Weil es ihr danach nicht gut ging, was der Angeklagte auf den konsumierten Alkohol und einen gerauchten Joint zurückführte, hätte er die Frau mit zu einem 70-jährigen Landsmann genommen, wo er einen Schlafplatz hatte: “Ich habe meine Menschlichkeit gezeigt. Ich habe mein Bestes für sie gegeben.” Als die Frau in der Früh aufwachte, sei sie “sehr, sehr glücklich gewesen. Sie hat mich wieder geküsst, als sie gegangen ist.”

Angeklagter: “Habe wirklich viel Pech in meinem Leben”

Er sei “nicht psychisch krank”, bemerkte der 32-Jährige zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen: “Ich habe meinen Stolz. Ich würde so etwas nie ausnützen bei einer alkoholisierten Frau.” Dass er heute vor Gericht stehe, sei “Pech”, lamentierte der Angeklagte: “Ich habe wirklich viel Pech in meinem Leben.”

Der Afghane ist mehrfach vorbestraft. Im Jahr 2010 wurde er wegen Vergewaltigung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er hatte sich den gerichtlichen Feststellungen zufolge einer angetrunkenen jungen Frau angenähert und diese mit Gewalt zu Sex gezwungen. Nach seiner Entlassung wurde er ein weiteres Mal wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Beim Fortgehen hatte er zwei junge Mädchen kennengelernt, die er zu sexuellen Handlungen überreden wollte. Als diese ablehnten, wurde er ihnen gegenüber handgreiflich und reagierte sich ab, indem er Gegenstände demolierte.

Vor der zeugenschaftlichen Einvernahme der 23-Jährigen beantragte ihre Rechtsvertreterin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Diesem Antrag wurde stattgegeben.

Prozess auf Anfang August vertagt

Der Prozess gegen einen 32-jährigen Afghanen, der sich an einer jungen, schwer alkoholisierten Wienerin vergangen haben soll, ist auf 7. August vertagt worden. Der Senat hielt weitere Beweisaufnahmen für erforderlich, nachdem die 23-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen worden war.

Dabei dürften einige Unstimmigkeiten bzw. Widersprüchlichkeiten zu ihren bisherigen Angaben zutage getreten sein. Beim nächsten Mal soll jetzt jene Polizeibeamtin aussagen, die mit der Frau die Erstbefragung nach der inkriminierten Tat durchgeführt hatte. Abgeklärt wird möglicherweise auch, ob die Frau an psychischen Problemen leidet. Sie soll in der Vergangenheit in Behandlung gewesen sein.

(apa/red)

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