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221 Kilo Cannabis geschmuggelt: Urteil im Prozess gegen angeblichen Auftraggeber

Freispruch in Wien.
Freispruch in Wien. ©APA (Symbolbild)
Dem 45-jährigen Bosnier wurde vorgeworfen, im März 2007 eine Schmuggelfahrt mit 221 Kilogramm Cannabis von Amsterdam nach Österreich veranlasst zu haben.

Ein 45-jähriger Bosnier, dem angekreidet wurde, im März 2007 eine Schmuggelfahrt mit 221 Kilogramm Cannabis von Amsterdam nach Österreich veranlasst zu haben, ist am Mittwoch von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Einem Wiener Schöffensenat fehlten nach fünfmonatiger Verhandlungsdauer eindeutige, für einen Schuldspruch ausreichende Beweise.

“Wir können Ihnen das im Zweifel nicht nachweisen. Der dringende Tatverdacht reicht nicht aus. Wir müssen mit Sicherheit davon ausgehen können, dass Sie diese Suchtgiftlieferung in Auftrag gegeben haben. Das können wir nicht”, begründete Richterin Claudia Bandion-Ortner im Grauen Haus den Freispruch vom zentralen Punkt der Anklage. Der 45-Jährige wurde lediglich zur Weitergabe von geringen Suchtgiftmengen an einen 69-jährigen Pensionisten und eine gute Bekannte verurteilt. Dafür setzte es sechs Monate unbedingt.

Angeklagter nach U-Haft bereits wieder frei

Da der Angeklagte seit 8. August durchgehend in U-Haft gesessen ist und ihm diese Zeit auf die Strafe angerechnet wird, gilt die verhängte Strafe als verbüßt. Der von den Rechtsanwälten Lukas Kollmann und Philipp Wolm vertretene Bosnier wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Bernd Schneider meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und legte auch Beschwerde gegen die Enthaftung ein.

Die für Österreich bestimmten Drogen waren in einem mit Elektronik-Artikeln beladenen Lkw versteckt. Das Cannabis war mit einer Wachsschicht umhüllt worden. Der Lkw wurde allerdings in Deutschland von Drogenfahndern abgefangen. In weiterer Folge belastete ein in den Deal verwickelter Mann den 45-jähriger Bosnier und bezeichnete diesen als Auftraggeber beziehungsweise Hintermann. Dieser wiederum machte nach seiner Festnahme von seinem Schweigerecht Gebrauch und verweigerte die Aussage.

Der Belastungszeuge hielt seine Angaben in der Hauptverhandlung zwar aufrecht, “doch waren diese mit Widersprüchen behaftet”, fasste Richterin Bandion-Ortner die Verfahrensergebnisse zusammen. Es sei denkbar, dass dieser Zeuge “einfach eine taktische Aussage” getätigt habe, um in seinem eigenen, separat geführten Verfahren Milderungsgründe – Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden, Beitrag zur Aufklärung weiterer Straftaten – zu sammeln. Der Zeuge, bei dem es um eine Beteiligung an Suchtgift-Geschäften in der Größenordnung von knapp einer Tonne ging, hat in erster Instanz eine sechsjährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen – ein angesichts der ihm zugeschriebenen Menge vergleichsweise mildes Urteil.

(APA, Red.)

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