AA

22 Monate bedingt für Trainerin

Nicht rechtskräftig - Dreijährige Probezeit
Nicht rechtskräftig - Dreijährige Probezeit ©APA (Techt)
Zu 22 Monaten bedingter Haft wegen ihrer sexuellen Beziehung zu einem 13-Jährigen ist am Mittwoch eine 42-jährige Handball-Trainerin am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden.
Anklage wegen Beziehung zu 13- Jährigem
Bilder aus dem Gerichtssaal

Die Angeklagte zeigte sich im Prozess vollinhaltlich geständig. Die Verhandlung, die großes mediales Interesse hervorrief, fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.

Die Strafe sei “ohne Zweifel hoch ausgefallen”, sagte Richterin Alexandra Baumann in ihrer Urteilsbegründung. Man habe damit sowohl der 42-Jährigen als auch der Gesellschaft zeigen wollen, dass das Gesetz geschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen und unter 14-Jährigen auch bei wechselseitigen Gefühlen nicht akzeptiere. Weil die Frau bis dato aber einen ordentlichen Lebenswandel führte, sie sich geständig zeigte und beiderseitig Gefühle im Spiel waren, wurde ihr die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • 22 Monate bedingt für Trainerin
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen