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22-Jährige tötete ihr Neugeborenes

Die Angeklagte hatte ihrem Freund die Schwangerschaft verheimlicht, die bereits vor Beginn dieser Beziehung eingetreten war. Sie befürchtete, von ihm verlassen zu werden.

Angeklagte befürchtete, vom Freund verlassen zu werden – Das
Urteil ist rechtskräftig

Zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilte der Schöffensenat am St. Pöltner Landesgericht heute, Mittwoch, eine 22-jährige Frau aus dem Bezirk Scheibbs, die im Jänner dieses Jahres ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt getötet hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ihre zunehmende Leibesfülle begründete die Frau sowohl ihrem Freund als auch ihren Eltern mit der Einnahme von Medikamenten.

Am Tag der Geburt war die 22-Jährige nach einem Skiausflug einige Zeit alleine zu Hause. Als ihre Schmerzen immer stärker wurden, begab sie sich in eine Abstellkammer, wo sie das Kind im Stehen gebar. Als das schreiende Baby auf dem Boden lag, riss sie die Nabelschnur mit bloßen Händen auseinander, würgte das Neugeborene und drückte so heftig gegen den Kopf, bis es sich nicht mehr rührte.

Bei ihrer Aussage gab die Frau an, sich an den Tötungsvorgang selbst nicht erinnern zu können. Dem vorsitzenden Richter Alfred Schneider erschien diese Gedächtnislücke als nicht sehr glaubhaft. Auf die Frage des Richters, ob sie noch ein Kind wolle, antwortete die Angeklagte mit einem klaren Nein. Die junge Frau befindet sich seit der Tat in psychotherapeutischer Behandlung.

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