22-Jähriger fälschlich als Grazer Amokläufer verunglimpft: Das Urteil

Der 22-Jährige war in den Tagen nach dem Amoklauf vom vergangenen Juni aufgrund eines ähnlichen Namens im Internet fälschlicherweise für den Täter gehalten und als solcher gebrandmarkt worden - so auch von dem 65-Jährigen, der den Namen aus anderen Beiträgen übernahm und in einem Facebook-Posting nannte. Ihm wurde deshalb üble Nachrede zur Last gelegt.
Fälschlich als Schul-Amokläufer verunglimpft: "Habe das in der ersten Wut gepostet"
Der Pensionist entschuldigte sich vor Gericht. "Ich habe das in der ersten Wut und im ersten Hass gepostet", sagte er. Noch am selben Tag habe er erkannt, dass der Name falsch sei, und sich bei dem 22-Jährigen entschuldigt. "Ich habe einen Fehler gemacht. Dazu stehe ich."
Der Amoklauf am BORG Dreierschützengasse, bei dem neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin getötet wurden, habe ihn sehr bewegt - insbesondere weil er kurz davor erfahren habe, dass er Großvater werde. Aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten wurde der zu zahlende Betrag mit 3.900 Euro in Raten vergleichsweise niedrig angesetzt.
Ähnliche Verfahren sind derzeit österreichweit anhängig. Es geht um Postings in sozialen Netzwerken, in denen der junge Steirer mit seinem Namen oder Foto vorkommt und die im Kern den Vorwurf weiterverbreiten, dieser sei ein Mehrfachmörder. Der 22-Jährige will damit gegen den ihm widerfahrenen Hass im Netz vorgehen.
(APA/Red.)