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22-Jähriger bestellte Drogen im Darknet: Urteil gefallen

Ein 22-Jähriger wurde in Wien verurteilt
Ein 22-Jähriger wurde in Wien verurteilt ©APA (Sujet)
Ein gebürtiger Burgenländer ist am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zu acht Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er im Darknet Drogen bestellt und weiterverkauft hat.

Der 22-Jährige hatte sich aus Holland Ketamin besorgt – ein Arzneimittel, das üblicherweise als Betäubungsmittel in der Tiermedizin verwendet wird. Seit längerem wird der Stoff auch als Partydroge verwendet. Die Wirkung beschrieb der Angeklagte im Grauen Haus folgendermaßen: “Das ist dingsbumms psychedelisch. Und zum runterkommen.”

Im Darknet Drogen bestellt: 22-Jähriger verurteilt

Zumindest 320 Gramm hatte sich der junge Mann besorgt, die ihm in mehreren Lieferungen per Post zugestellt wurden. “Eigentlich ist seine Leibdroge Cannabis”, wusste Verteidiger Philipp Wolm. Um diese bezahlen zu können, verkaufte der 22-Jährige das Ketamin mit einem entsprechenden Aufschlag an Freunde und Bekannte, hauptsächlich an einen 17-Jährigen, der den Stoff dann auf Partys unters Volk brachte.

“Mir hat jemand gesagt, dass ich damit dingsbumms schnell Geld verdienen kann”, gestand der Angeklagte. Den Ideengeber wollte er nicht nennen: “Da das ein Familienmitglied war, möcht’ ich dazu nix sagen.” Von seinem Cannabis gab er stets auch seiner jüngeren Freundin etwas ab. Ob sich das ausgezahlt habe, wollte Richter Andreas Hautz wissen. “Nicht wirklich”, erwiderte der 22-Jährige, “der ist es schon dingsbumms schlecht gegangen am Schluss.” “Kleiner Tipp, versuchen’s vielleicht weniger oft ‘Dingsbumms’ zu sagen”, bemerkte Hautz.

“Das Haftübel hat ihm ziemlich zugesetzt”

Anfang September wurde der 22-Jährige nach umfangreichen Erhebungen mit Telefonüberwachungen festgenommen. Seither befindet sich der junge Mann in U-Haft. “Das Haftübel hat ihm ziemlich zugesetzt”, meinte sein Verteidiger. “Es war gut, dass ich da war. Dass ich dadurch g’lernt hab’ aus meinen Fehlern”, meinte der 22-Jährige. Nach seiner Entlassung wolle er “arbeiten gehen und mit meiner Freundin ein neues Leben aufbauen”. Die 20-Jährige und die Mutter des Angeklagten waren bei der Verhandlung anwesend. Letztere machte sich immer wieder mit Zwischenrufen und Korrekturen bemerkbar, die sie auf Angaben ihres Sohnes hin anbrachte. “Kann sie bitte rausgehen?”, wandte sich dieser schließlich hilfesuchend und zumindest leicht genervt an den Richter. “Nein. Ist eine öffentliche Verhandlung”, antwortete Hautz.

Von der verhängten Freiheitsstrafe wurden zwei Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam der Bursch unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem 22-Jährigen die Weisung erteilt, sich einer Entzugstherapie zu unterziehen. Die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wird der 22-Jährige in der kommenden Woche auf freien Fuß gesetzt.

(APA/Red.)

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