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21 Monate teilbedingte Haft für Ex-BSVÖ-Funktionär

Der ehemalige Funktionär des Blinden- und Sehbehindertenverbands (BSVÖ) ist am Dienstagnachmittag im Straflandesgericht wegen Untreue und Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden. Er hat in einem Zeitraum von fünf Jahren in die Kasse gegriffen, um mit der Beute seiner Darstellung zufolge seine Frau "zurückzugewinnen". Die Frau ließ sich trotzdem scheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


2009 flogen die Manipulationen auf. Der Mann hatte unter anderem Gelder abgezweigt, die aus dem Erlös einer Versteigerung einer Wanderung mit Bundespräsident Heinz Fischer stammten, die auf der Internet-Plattform Ebay abgewickelt worden war.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Andrea Philipp) verhängte 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Immerhin habe der Mann einen Gesamtschaden von 150.000 Euro angerichtet, wovon er allerdings einen beträchtlichen Teil mittlerweile gut gemacht hat. “Das ist ein absoluter Wahnsinn”, verwies die Richterin auf den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Angriffe, “das ist äußerst verwerflich, was Sie da gemacht haben”.

“Ich habe die Anklage vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Ich habe mich unrechtmäßig bereichert”, gab der mittlerweile zur Gänze erblindete Angeklagte in seiner Einvernahme unumwunden zu. Er habe versucht, “mit einer Großzügigkeit, die ich mir nicht leisten konnte, die Zuneigung meiner Frau zurückzukaufen”. Weil seine eigenen finanziellen Reserven dazu nicht ausreichten, habe er sich fremder Mittel bedient, um dieser generöse Geschenke machen und gemeinsam mit ihr auf Reisen gehen zu können.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Elmar Kresbach erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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