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21-Jährige brach Grapscher am Wiener Silvesterpfad die Nase: "Gerechtfertigte Notwehr"

Der Vorfall ereignete sich in der Silvesternacht am Wiener Rathausplatz.
Der Vorfall ereignete sich in der Silvesternacht am Wiener Rathausplatz. ©APA/HANS PUNZ
Weil er sie am Gesäß begrapscht haben soll, schlug eine 21-Jährige am Wiener Silvesterpfad zu und brach dem beschuldigten Afghanen dabei die Nase. Nun wurde der Frau "gerechtfertigte Notwehr" zugebilligt.
Sexuelle Belästigung am Rathausplatz

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen eine 21-jährige Frau eingestellt, die in der vergangenen Silvesternacht am Wiener Rathausplatz einem jungen Mann die Nase gebrochen hatte, nachdem sie begrapscht worden war. “Ihr wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt”, teilte die Sprecherin der Anklagebehörde, Judith Ziska, auf APA-Anfrage mit.

Sexuelle Belästigung am Wiener Silvesterpfad: Verfahren eingestellt

Gegen die Frau – eine Schweizerin, die gemeinsam mit drei Freundinnen am Wiener Silvesterpfad den Jahreswechsel gefeiert hatte – war wegen Körperverletzung ermittelt worden. Die Touristin hatte um 1.30 Uhr eine fremde Hand an ihrem Gesäß gespürt. Reflexartig drehte sie sich um und verpasste dem unmittelbar hinter ihr stehenden Mann einen Faustschlag. Dieser – ein 20 Jahre alter Afghane, der zuvor laut Zeugenaussagen andere Frauen bedrängt haben soll – wurde mit einer stark blutenden Nase von Rettungskräften in ein Spital gebracht.

“Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die Frau davon ausgegangen ist, dass sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde”, berichtete Ziska. Die von der Schweizerin ausgeübte Gewalt war legitim, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft damit in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbestimmung abwehren wollte.

Opfer erkannte Verdächtigen nicht eindeutig wieder

Allerdings erkannte die junge Frau im Verdächtigen nicht mit Sicherheit den Täter wieder. Daher wurde auch das Verfahren gegen den Afghanen eingestellt. “Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat”, erläuterte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.

(APA/Red)

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