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21 dokumentierte Hausbesuche der Jugendwohlfahrt

Sozialarbeiterinnen der Amstettner Jugendwohlfahrt haben der Familie F., die drei Kinder von Elisabeth F. adoptiert bzw. in Verwandtenpflege genommen hat, "insgesamt 21 dokumentierte Hausbesuche" abgestattet.

Das sagte der Amstettner Bezirkshautpmann Hans-Heinz Lenze zur APA. Darüber hinaus habe es “nicht-dokumentierte” Besuche der Pflegemutter und Ehefrau des mutmaßlichen Täters Josef F. gegeben.

Die Pflegemutter habe etwa an “Pflegeeltern-Ehrungen” teilgenommen, die jedes Jahr in Amstetten stattfanden. Jene Sozialarbeiterin, die am öftesten bei der Familie F. zu Hause war, berichtete nichts Negatives über die Kinder und deren Erziehung, sagte Lenze. Es habe nie Bedenken gegeben.

Der mutmaßliche Täter Josef F. hatte den Behörden dreimal vorgegaukelt, seine Tochter Elisabeth F. habe ein Kind vor seine Tür gelegt und in einem handgeschriebenen Brief ihre Eltern um die Aufnahme der Buben und Mädchen gebeten. Über das erste im Jahr 1993 weggelegte und rund ein Jahr später von den vermeintlichen Großeltern adoptierte Mädchen gebe es einen Gerichtsakt beim Bezirksgericht Amstetten, sagte der Gerichtsvorsteher Josef Schlögl zur APA.

Auch der Fall des zweiten Mädchens, das am 14. Dezember 1994 vor der Tür der Familie F. aufgefunden und wenig später von Josef K. und seiner Frau in Verwandtenpflege genommen wurde, sei in den Akten des Amstettner Bezirksgerichts dokumentiert. Josef K. und seine Ehefrau haben nämlich einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt. Das abermals beigelegte Schreiben der mutmaßlichen leiblichen Mutter, Elisabeth F., lag dem Gerichtsvorsteher am Dienstagvormittag nicht vor. Auch Besuche seitens der Jugendwohlfahrt seien bei Gericht nicht dokumentiert.

Über das dritte Pflegekind, das 1997 vor Josef F.s Haus gefunden wurde, gibt es laut Schlögl keinen Gerichtsakt. Für dieses Kind dürften die vermeintlichen Großeltern kein Sorgerecht haben, denn die Übertragung desselben könne nur via Gericht erfolgen, erklärte Schlögl. Vermutlich habe die Amstettner Bezirksverwaltungsbehörde als Trägerin der Jugendwohlfahrt und Obsorgeberechtigte Josef K. und seiner Frau eine Pflegebewilligung erteilt, also Familie K. als Pflegeeltern bestimmt.

Laut Lenze fanden die dokumentierten Hausbesuche der Sozialarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt innerhalb des gesamten Pflegezeitraums statt. Im Falle des 1997 weggelegten Buben, der damals 16 Monate alt war, habe Josef F. “wieder die gleiche Masche” verwendet. In dem erneut beigelegten Brief deutete die Verfasserin, Elisabeth F., laut Lenze an, dass sie bald nach Hause zurückkehren werde, im Moment aber nicht weg könne. “Er hat eben alle getäuscht”, so Lenze.

Sicher sei, dass alle drei vermeintlichen Findelkinder nach ihrer Weglegung medizinisch untersucht wurden, meinte Lenze. Beim 1993 gefundenen Mädchen war ein schwerer Herzfehler festgestellt worden, woraufhin das Kind erfolgreich operiert wurde. Bei den beiden Pflegekindern, für die Josef K. und seine Frau monatlich Pflegegeld erhalten haben, habe es keine gesundheitlichen Auffälligkeiten gegeben, so Lenze. Alle drei Kinder seien von der Großmutter “in äußerst liebevoller Weise” großgezogen worden.

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