2014 bringt viele Veränderungen

Klar ist jetzt schon, dass das Leben wieder teurer wird und die Gehaltserhöhungen moderat ausfallen. Deutlich schwerer wird es ab 1. Jänner, in die Frühpension zu gehen. Für die sogenannte Hackler-Regelung wird das Antrittsalter um zwei Jahre auf 57 bzw. 62 hinaufgesetzt und außerdem werden Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr eingeführt. Bei der Korridorpension werden die Zahl der nötigen Versicherungsjahre auf 38,5 und die Abschläge von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Für unter 50-Jährige wird die befristete Invaliditätspension abgeschafft, sie bekommt nur noch, wer nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Alle anderen werden rehabilitiert oder umgeschult. Und mit dem Pensionskonto wird man ab Jahresanfang ersehen können, wie hoch die künftige Pension voraussichtlich ausfallen wird.
Verbesserungen in der Pflege
Eine Verbesserung gibt es für pflegende Angehörige. Sie können künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gehen. Für die Jobunterbrechung ist ein Karenzgeld analog zum Arbeitslosengeld – bis zu maximal 1.400 Euro monatlich – vorgesehen. Auch für Familien gibt es Erleichterungen: Frischgebackene Eltern können die gewählte Kindergeldvariante noch einmal ändern. Und Studenten müssen nicht mehr die gesamte im Jahr bezogene Familienhilfe zurückzahlen, wenn sie die Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro überschreiten, sondern nur noch den überschrittenen Betrag.
Erhöhung der Familienbeihilfe
Bürger, die sich über eine Behörden-Entscheidung ärgern, können ab 1. Jänner vor Gericht ziehen. Dann lösen die neuen Verwaltungsgerichte die über 120 Berufungssenate und Sonderbehörden ab, die bisher für Rechtsmittel zuständig waren. Wer z.B. gegen einen Arbeitslosen- oder Steuerbescheid berufen will, muss sich nicht mehr an die nächste Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen – und das ohne Anwaltszwang. Außerdem dürfte es zu einer Erhöhung der Familienbeihilfe kommen, Details müssen aber erst beschlossen werden.
Gratis Hebammenberatung
Im Gesundheitsbereich werden Frauen im Alter von 45 bis 69 Jahren alle zwei Jahre per Brief zur Vorsorge-Untersuchung beim Röntgenologen eingeladen. Ziel dieses am 7. Jänner startenden Brust-Krebs-Screening-Programms ist es, die Quote der Frauen, die zur Mammografie gehen, von 40 auf 70 Prozent zur erhöhen. Schwangeren bringt das neue Jahr die Gratis-Hebammenberatung. Für Volksschüler kommt die kostenlose HPV-Impfung. Wer schon weiß, dass er mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) nichts zu tun haben will oder auch nur einzelne Befunde nicht gespeichert haben möchte, der kann sich bereits ab Jänner abmelden. Die ersten Befunde werden erst ein Jahr später abrufbar sein.
Kranksein wird teurer
Ansonsten wird Kranksein wie jedes Jahr wieder teurer. So steigt die Gebühr für die E-Card um 25 Cent auf 10,55 Euro, die Rezeptgebühr um zehn Cent auf 5,40 Euro. Tiefer in die Tasche werden auch Pferdeliebhaber greifen müssen. Landwirte, die auch Pferde einstellen, müssen dafür ab 1. Jänner 20 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen.
Auch Bahnfahren teurer
Teurer wird in der Regel auch das Bahnfahren: Die ÖBB erhöhen ihre Fahrpreise im Schnitt um zwei Prozent. Vor allem zwischen den Landeshauptstädten wird künftig etwas mehr verrechnet, manche Strecken werden aber auch billiger. Dafür kommen Reisende leichter zu Entschädigungen, wenn die Bahn Verspätung hat. Im Nahverkehr bekommen Jahreskartenbesitzer zehn Prozent der Kosten einer Monatskarte retour, wenn in einem Monat mehr als fünf Prozent der Züge zu spät sind. Für Autofahrer bringt das neue Jahr eine Autobahn-Vignette in “limette”, die um 2,10 Euro teurer ist und nun 82,70 Euro kostet. Das “Pickerl” wird ab 1. Oktober elektronisch erfasst, womit ein besserer Schutz gegen Missbrauch erreicht werden soll.
Vor allem in Wien steigen auch die Gebühren. Für Wasser, Kanal und Müll muss man im nächsten Jahr um 4,1 Prozent mehr zahlen.
Moderate Lohnerhöhungen
Angesichts der Verteuerungen fallen die Lohnerhöhungen eher moderat aus. Die Pensionen werden um 1,6 Prozent angehoben und damit um 0,8 Prozentpunkte unter der Inflation. Ebenso viel gönnen sich auch die Politiker. Die Metaller erhalten im Schnitt 2,85 Prozent mehr Gehalt, der Handel liegt bei 2,5 Prozent.
IBAN ab 1. Februar Pflicht
Wer sein Geld überweisen will, muss ab 1. Februar die internationale Kontonummer IBAN verwenden. Sie ersetzt die Bankleitzahl und Kontonummer. Neben diesen beiden Zahlen enthält IBAN zusätzlich den Ländercode AT für Österreich sowie ein zweistellige Prüfzahl, durch die Fehlüberweisungen vermieden werden sollen.
Schließlich wird ab Juni 2014 auch der Verbraucherschutz für Internet- und Versandhandel sowie Haustürgeschäfte verbessert. Die neuen Regeln sehen verstärkte Informationspflichten und Rücktrittsrechte vor.