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2008 insgesamt 2.123 verletzte Polizeibeamte

Dass ein Polizist im Zuge eines Einsatzes verletzt wird, ist laut Statistik des Innenministeriums kein Einzelfall. Alleine im Jahr 2008 wurden in Wien 328 Polizisten verletzt, 25 davon schwer. In Gesamtösterreich gab es im vergangenen Jahr über 2.000 Verletzte Beamte.

In Wien wurden im vergangenen Jahr laut Personalvertretung 25 Polizisten durch Gewalt schwer verletzt, zusätzlich gab es 303 Leichtverletzte. Im gesamten Land gab es 54 Beamte, die 2008 durch Gewalt schwer verletzt wurden, sowie 819 Leichtverletzte.

Auch einzelne Todesfälle gibt es immer wieder zu beklagen. Zuletzt wurden im Jahr 2006 zwei Polizisten, ein Mann und eine Frau, am 29. Dezember zwischen Lochau und Bregenz auf Gleisanlagen von einem Eurocity-Zug erfasst und getötet. Der Vorfall fällt laut Statistik unter “fremde Gewalt”. Bei einem Unfall starb ein weiterer Kollege: Er erlitt während eines Trainings eine Gehirnblutung. 2002 und 2001 gab es je zwei Todesfälle durch fremde Gewalt, im Jahr 2000 einen.

Auch 2005 starben zwei Beamte während der Ausübung ihres Dienstes bei Unfällen. Ein Beamter starb am 16. Juni bei der Kollision eines Polizeibootes mit einem slowakischen Schubverband bei Fischamend. Ein weiterer Polizist wurde bei einem Verkehrsunfall in Niederösterreich getötet, er war ins Schleudern geraten und gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug geprallt. 2004 und 2003 gab es ebenfalls zwei Tote bei Unfällen, in den Jahren 2000 bis 2002 starb je ein Beamter.

Die 2.123 verletzte Polizisten aus dem Jahr 2008 sind das Maxima der vergangenen acht Jahre, der minimalste Wert 1.919 stammt aus dem Jahr 2005. Die meisten Verletzten durch “fremde Gewalt” gab es 2004 mit 960 Betroffenen, die wenigsten gab es im Jahr 2000 mit 707 Personen. Besonders viele schwere Verletzungen durch Dritte gab es 2003 (77 Vorfällen). 2005 und 2001 gab es mit je 46 Betroffenen die geringste Anzahl.

Das Wachebedienstetenhilfeleistungsgesetz (WHG) sehe für Exekutivebeamte bei Verletzungen während ihres Dienstes Hilfsleistungen vor, erklärte Ministeriumssprecher Rudolf Gollia. Zu den Voraussetzungen zählen drohender Dienstentgang, der Anfall von Heilungskosten oder Anspruch auf Schmerzensgeld. 2008 seien beispielsweise 470 diesbezügliche Anträge eingelangt und rund 1,3 Millionen Euro finanzielle Hilfe bezahlt worden. Bei Todesfällen sind grundsätzlich rund 109.000 Euro Hilfsleistung an Hinterbliebene vorgesehen.

 

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