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2005 offenbar Anklage gegen Stadler eingestellt

Ritt als Volksanwalt Angriffe gegen Richter
Ritt als Volksanwalt Angriffe gegen Richter ©APA (Archiv/Fohringer)
Die Wiener Wochenzeitung "Falter" veröffentlicht in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe einen weiteren Weisungsfall aus dem Justizministerium.

Diesmal geht es um den BZÖ-Mandatar und früheren Volksanwalt Ewald Stadler. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien erlaubte 2005 keine Anklage wegen Verleumdung und übler Nachrede in Zusammenhang mit dem Atomic-Konkurs.

Als Privatankläger hat der betroffene Konkursrichter Gregor Sieber vor dem OLG nun aber Recht bekommen. Im Justizministerium bestätigte man auf APA-Anfrage, dass die Oberstaatsanwaltschaft damals eine Weisung zur Einstellung erteilt habe. Der entsprechende Tatbestand sei nicht erfüllt gewesen, so sinngemäß die Begründung aus dem Akt. Das ab Frühling 2005 BZÖ-geführte Ministerium – davor FPÖ -, konkret die Sektion Straf-und Gnadensachen (Sektion IV), genehmigte dieses Vorgehen.

Die Vorgeschichte: Stadler hatte den Salzburger Richter Sieber, der den Atomic-Konkurs abwickelte, in der ORF-Sendung “Volksanwalt” angegriffen. Sieber ermächtigte daraufhin die Staatsanwaltschaft Wien, ein Strafverfahren gegen Stadler einzuleiten. Er fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Der für den Fall zuständige Wiener Staatsanwalt Karl Schober sah dies laut “Falter” auch so, die Staatsanwaltschaft plante Stadler anzuklagen.

Doch Schober erhielt in der Folge von der Oberstaatsanwaltschaft die Weisung, den Fall einzustellen. Diese wurde vom Justizministerium genehmigt. Später wurde der Fall eingestellt.

Richter Sieber klagte Stadler daraufhin auf eigene Kosten als Privatankläger – und bekam am Montag in zweiter Instanz eines medienrechtlichen Verfahrens Recht. Das bestätigte das Oberlandesgericht Wien der APA.

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