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2005: "Arbeitslose" 87.000 Mal gestrichen

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Im Vorjahr hat das Arbeitsmarktservice (AMS) in mehr als 87.000 Fällen das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für mehrere Wochen gestrichen. Das waren um 5.651 Fälle mehr als im Jahr zuvor.

Grund für die Streichungen: Verstoß gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG). Das berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Wochenendausgabe.

In knapp 16.000 Fällen wurde das Arbeitslosengeld gestrichen, weil die betreffenden Personen keine Arbeitswilligkeit bekundeten, oder Job- oder Schulungsangebote verweigerten. Mehr als 43.000 Mal schritt das AMS wegen sogenannter „Kontrollmeldeversäumnisse“ ein. Mit anderen Worten: Die betreffenden Personen kamen nicht zu den vereinbarten Terminen zu ihren AMS-Betreuern. In wie vielen Fällen die Arbeitslosen auf Grund von Schwarzarbeit verhindert sind, darüber führt das AMS keine Statistik, heißt es in dem Bericht.

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