“Danke, super”, lautete der Kommentar des Angeklagten zum Ergebnis der Geschworenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte, der laut Staatsanwaltschaft neun Einträge im Strafregister aufweist, hatte am Abend des 23. März mit Freunden in einem Lokal “Unmengen Wodka gesoffen” und sich Speed reingezogen, wie er sagte. Gegen 4.00 Uhr verließ man zu viert das Lokal, verlor sich dann kurzfristig aus den Augen. In dieser Zeit traf der Angeklagte in der Rotenturmstraße auf sein 53-jähriges Opfer.
Genau konnte sich der Bursche nicht mehr erinnern: “Auf alle Fälle hab’ ich ihn festgehalten. Dann hab ich ihn in die Gosch’n g’haut.” Zuerst mit der Hand, dann mit dem Fuß, als der 53-Jährige bereits wehrlos am Boden lag. Mit mindestens 103 Kilogramm Körpergewicht trat der auch im Thai-Boxing trainierte Angeklagte auf sein 75 Kilogramm schweres Opfer ein. “Dann bin ich weg.” Und zwar zu einem Freund, der nach dem Beschuldigten gesucht und mittlerweile etwas entfernt vom Geschehen stand.
Laut Angeklagten soll ihm das Opfer “Schleich di, warme Sau!” nachgerufen haben: “Dann bin ich wieder hin und hab’ hing’haut. Dann hat er wieder g’schimpft. Dann hab’ ich wieder g’haut.” Der abseitsstehende Freund erklärte, er habe sogar versucht, seinen Kumpel wegzuziehen – dieser habe sich aber losgerissen und wieder hingetreten. Fotos von Überwachungskameras und Zeugenaussagen zeigten, dass der Freund hier offensichtlich nicht die Wahrheit sagte. Er wird sich in einem gesonderten Prozess dafür verantworten müssen.
“Irgendwann hab’ ich g’docht, schleich di, bevor was passiert”, erinnerte sich der Angeklagte. Mittlerweile waren auch die restlichen Freunde eingetroffen; zu viert wollte man in ein Taxi steigen. Der Fahrer weigerte sich aber. Da rannte der 23-Jährige davon, ging nach Hause, stopfte die blutigen Schuhe in die Waschmaschine und weichte die blutbefleckte Hose im Waschbecken ein. Die Polizei fand ihn kurze Zeit später schlafend in seinem Bett. In der Wohnung wurden auch Hakenkreuzfahnen und Hitler-Fotos gefunden.
Der Gesichtsschädel des Opfers war “zu Brei umgeformt”, wie ein Sachverständiger meinte. Die Zähne ausgeschlagen, Unter- und Oberkiefer mehrfach gebrochen, der Kehlkopf verletzt und der -eingang verschoben: “Das Opfer ist erstickt am Blut und an Knochenbruchfragmenten, die ihm bei diesen Gewalthandlungen in die Tiefe geschlagen worden sind.”
Ein Gerichtspsychiater bescheinigte den Beschuldigten eine “kombinierte Persönlichkeitsstörung” mit “dissozialen und emotional instabilen Elementen”. Er habe aber trotz Beeinträchtigung von Alkohol – Promillewert zwischen 1,4 und 2,4 – und Amphetaminen “gewusst, was er tut”. Der Experte stellte allerdings eine “ungünstige Kriminalprognose” und empfahl eine Einweisung.
Die Geschworenen entschieden in diesem Fall auf Mord und in einem weiteren Vorfall am 28. September 2008, bei dem der 23-Jährige einen Mann zu Boden schlug und auf ihn eintrat, auf absichtliche schwere Körperverletzung. In einem weiteren ähnlichen Fall am 4. Dezember 2008 wurde er freigesprochen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit – folglich ist das Urteil nicht rechtskräftig.