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20 Jahre alte Armenierin mit Bruder (16) abgeschoben

Am Donnerstag wurden einige Familien abgeschoben.
Am Donnerstag wurden einige Familien abgeschoben. ©APA/HANS PUNZ
Trotz anhängiger VfGH-Beschwerde wurden am Donnerstag auch eine 20 Jahre alte Armenierin und ihr 16-jähriger Bruder aus Wien abgeschoben.

Unter den Schülerinnen, die am Donnerstag aus Wien abgeschoben worden sind, hat sich eine junge Armenierin befunden, die im Mai 2016 als Minderjährige nach Österreich gekommen war und die demnächst an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe die Matura ablegen hätte sollen. Gemeinsam mit der 20-Jährigen wurden laut Eva Velibeyoglu, der Anwältin der Familie, auch die Eltern sowie der 16 Jahre alte Bruder der Schülerin außer Landes gebracht.

16-Jähriger könnte zum Armeedienst

Der 16-Jährige befürchte nun, dass er in Armenien zum Wehrdienst eingezogen wird und damit sein Leben in Gefahr steht, sagte Velibeyoglu im Gespräch mit der APA. Armenien war im Vorjahr mit Aserbaidschan in einen Krieg um die Region Berg-Karabach verwickelt, der zumindest 4.700 Menschenleben gekostet haben dürfte. Der Bursch war mit seinen Eltern im November 2013 als Zehnjähriger nach Österreich gekommen. Er legte die Hauptschule ab und besuchte zuletzt die zweite Klasse einer Fachschule, die er im kommenden Jahr abschließen hätte sollen. Seine ältere Schwester, die drei Jahre später nachgeholt wurde, wollte nach der Matura in Österreich Jus studieren. Zu Armenien hätten die Geschwister "jegliche Kontakte verloren", meinte Anwältin Velibeyoglu Freitagmittag.

Die Familie war auf Basis eines rechtskräftigen letztinstanzlichen Asylbescheids am vergangenen Montagabend in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten von der Fremdenpolizei festgenommen und ins Abschiebezentrum in der Zinnergasse gebracht worden. Am Donnerstag wurden sie außer Landes geschafft. Der Vater soll sich zuletzt infolge einer Erkrankung in Therapie befunden haben, seine Frau hatte einen Arbeitsvorvertrag in der Tasche.

Familie nach Tiflis gebracht

Zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung war beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde gemäß Artikel 144 B-VG gegen den Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts anhängig. Wie Velibeyoglu der APA berichtete, habe der VfGH der belangten Behörde - dem Bundesverwaltungsgericht - eine einwöchige Frist zur Stellungnahme ihrer Beschwerde eingeräumt. Dessen ungeachtet und obwohl der Antrag an den VfGH mit der Bitte um eine aufschiebende Wirkung verbunden war, sei die Familie nach Tiflis gebracht worden. "Hier werden gut ausgebildete, bestens integrierte Leute einfach abgeschoben", stellte Velibeyoglu fest.

(APA/red)

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