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20.606 Personen wurde 2022 die Staatsbürgerschaft in Österreich verliehen

In Österreich gab es 2022 rund 20.000 Einbürgerungen.
In Österreich gab es 2022 rund 20.000 Einbürgerungen. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Im Jahr 2022 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft exakt 20.606 Mal verliehen.

Das ist ein Plus von 27,4 Prozent gegenüber 2021. Vergleicht man die Zahlen mit jenen vor der Pandemie, handelt es sich fast um eine Verdoppelung (plus 94,3 Prozent gegenüber 2019). 9.707 Eingebürgerte haben ihren Wohnsitz im Ausland.

20.606 Personen wurde 2022 Staatsbürger Österreichs

Dies erklärt auch den starken Anstieg. Denn dieser gehe hauptsächlich auf die Einbürgerungen von Verfolgten des NS-Regimes und deren Nachkommen zurück, die fast die Hälfte der Einbürgerungen im Jahr 2022 ausmachten, erklärt Tobias Thomas, Generaldirektor der Statistik Austria, in einer Aussendung. Personen, die unter diesem Titel eingebürgert wurden, haben am häufigsten die Staatsangehörigkeiten Israels, der USA oder Großbritanniens.

Plus bei Einbürgerungen in Österreich 2022 betrug 12 Prozent

Bei Personen mit Wohnsitz in Österreich betrug das Plus bei den Einbürgerungen nur zwölf Prozent. Hier erhielten am häufigsten Staatsangehörige aus Syrien und der Türkei die Staatsbürgerschaft. Vergleicht man die Vorjahreszahlen mit jenen aus dem Jahr 2011, hat sich die Zahl der Personen mit asiatischer Herkunft (minus Türkei) verneunfacht. Ziemlich genau die Hälfte der Einbürgerungen im Jahr 2022 entfiel auf Frauen.

In acht Bundesländern wurden 2022 mehr Personen eingebürgert als 2021

In acht Bundesländern wurden 2022 mehr Personen eingebürgert als im Vorjahr. Die relativen Zuwächse waren in Kärnten (plus 41,9 Prozent auf 552 Einbürgerungen) am höchsten. In Salzburg (minus 0,6 Prozent auf 487) gab es im Vergleich zum Vorjahr weniger Einbürgerungen.

Vier Fünftel der Einbürgerungen aufgrund eines Rechtsanspruchs

Fast vier Fünftel aller Einbürgerungen im Jahr 2022 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 5.229 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt).

(APA/Red)

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