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2. Straflandesgericht - Appell an Schüssel

Straflandesgericht &copy apa
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Die Wiener Richter und Staatsanwälte geben ihren Widerstand gegen den von Justizministerin Gastinger beschlossenen Neubau eines zweiten Wiener Straflandesgerichts mit angeschlossener Justizanstalt nicht auf- schriftlicher Appell an Kanzler Schüssel.

Ein zweites, kleineres Strafgericht hätte die Verdoppelung bestehender Strukturen zur Folge, was einen enormen zusätzlichen Personal- und Sachaufwand nötig mache.


In einem offenen Brief forderten sie Bundeskanzler Schüssel am Mittwoch auf, „von einer Teilung des Landesgerichts für Strafsachen Abstand zu nehmen und es nicht zuzulassen, dass Unsummen öffentlichen Geldes zusätzlich ausgegeben werden“.

Straflandesgericht ist “leistungsfähiger “One-Stop-Shop”


In dem vom Betriebsausschuss des bestehenden Straflandesgerichts, dem Vorsitzenden des Dienststellenausschusses für Staatsanwälte bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie dem Vorsitzenden des vereinigten Dienststellenausschusses beim Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Wien unterzeichneten Schreiben wird das Straflandesgericht in seiner bestehenden Form als „Musterbeispiel für einen modernen, effizienten und leistungsfähigen ’One-Stop-Shop’“ bezeichnet, das „europäischen Standard“ repräsentiere.


Eine Teilung würde die von der Bundesregierung insgesamt verfolgte Linie einer schlanken und effizienten Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben konterkarieren, heißt es weiter. Die Richter befürchten, dass die Finanzierung „nur über eine weitere Reduzierung des schon derzeit äußerst knapp kalkulierten Personalaufwands erfolgen kann“. Dies wiederum könnte „im Extremfall“ zum Stillstand der Strafrechtspflege führen.


Das Justizministerium habe keinen einzigen sachlichen Grund genannt, „der den enormen zusätzlichen und in keiner Weise dringenden Sachaufwand rechtfertigen würde“, kritisieren die Richter. Demgegenüber habe die Richterschaft in mehreren Arbeitsgruppen zahlreiche Sachargumente gegen ein zweites Strafgericht vorgebracht, in die jederzeit Einsicht genommen werden könne.

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