2 Jahre Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften

Eine Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Strom, Wärme oder erneuerbares Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privatpersonen oder auch Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs sein. Sie müssen aber im "Nahebereich" der Energie-Erzeugungsanlage beheimatet sein. Die Gemeinschaft darf nicht hauptsächlich gewinnorientiert arbeiten, sondern soll sich an ökologischen, wirtschaftlichen und sozialgemeinschaftlichen Zielen orientieren.
Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften mit Vorteilen
Für ÖGV-Vorstandsvorsitzender Peter Haubner gibt es einige Vorteile eine EEG als Genossenschaft und nicht als GmbH oder als Verein zu gründen. Durch die Revisionspflicht gebe es bei Genossenschaften mehr finanzielle Transparenz. Auch biete die Genossenschaft mehr Flexibilität beim Ein- und Ausstieg von Mitgliedern als GmbHs und die Mitbestimmungsmöglichkeiten könnten die Akzeptanz etwa für Windkraft- oder Photovoltaik-Projekte in der Region erhöhen, so der ÖGV-Vorstandsvorsitzende. Es sei aber eine österreichweite Harmonisierung der Genehmigungsverfahren notwendig, damit es nicht so lange dauere bis eine große Anlage errichtet werde.
Ausbau von Erneuerbarer Energie braucht mehr Akzeptanz
Für Grätzl-Energie-Vorstand Roland Kuras braucht es eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für den Erneuerbaren- Energie-Ausbau, damit ausreichend viele Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und Windkraftanlagen errichtet werden können. Sonst werde der notwendige Ausbau bis 2030 nicht möglich sein. Die Genossenschaft Grätzl Energie ist die erste regionale erneuerbare Energiegemeinschaft in Wien. Auch Kuras sieht die Vorteile der Genossenschaftsform für Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften unter anderem in der einfachen Mitgliederaufnahme und Revisionspflicht begründet. Eine geprüfte Genossenschaft tue sich auch leichter bei der Finanzierung von Energieprojekten.
(APA/Red)